[Info] [Stand: 09/17] Fragen zu Bußgeldern/ Punkten/ Fahrverboten?
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Update:
Seit dem 01.05.2014 hat es eine Punktereform gegeben. Das "alte System" mit 18 Punkten gibt es nicht mehr.

Die Punktereform und der neue Bußgeldkatalog seit dem 01. Mai 2014

Die bisher größte Reform der über 50 Jahre alten Flensburger Punktekartei vollzog sich am 01. Mai 2014: An diesem Tag wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER). Herzstück der Reform war das neue Punktesystem.

Statt ab 18 Punkten wird der Führerschein nun bereits ab 8 Punkten entzogen. Im Gegenzug werden Verkehrsverstöße nicht mehr mit bis zu 7 Punkten, sondern „lediglich“ mit 1 bis 3 Punkten geahndet. Punkte gibt es im Wesentlichen auch nur noch für Verstöße, die im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit stehen. Folge daraus ist, dass einige Tatbestände entfallen, die früher noch zu Eintragungen in Flensburg führten. Eine weitere wesentliche Änderung betraf die Einführung von starren Tilgungsfristen für Punkte, womit jeder Verkehrsverstoß jetzt für sich verjährt. Damit einhergehend wurde die Obergrenze für Verwarnungsgelder von 35 auf 55 Euro angehoben, so dass Bußgelder erst ab 60 Euro beginnen. Durch die Teilnahme an freiwilligen Fahreignungsseminaren, die inhaltlich neu konzipiert wurden – und dadurch auch mehr kosten – kann unter bestimmten Voraussetzungen alle 5 Jahre ein Punkt in Flensburg abgebaut werden.
Sinn und Zweck der Reform war eine deutliche „Entrümpelung“ des Punktekatalogs, die zu mehr Transparenz und weniger Bürokratie führen sollte. Der Gesetzgeber wollte ein einfacheres und gerechteres Punktesystem schaffen. Hierzu sollten auch die klaren Einstufungen der Punktestände beitragen. Diese lauten wie folgt: „Vormerkung“ (bis zu 3 Punkte), „Ermahnung“ (4-5 Punkte), „Verwarnung“ (6-7 Punkte) und „Entziehung der Fahrerlaubnis“ (ab 8 Punkten). Im Gegensatz zum ehemaligen unübersichtlichen und überfrachteten System verfolgte die Neuregelung eine eindeutige Linie.

Das neue Punktesystem


Altes System (vor der Punktereform)
  • Ordnungswidrigkeit: 1-4 Punkte
  • Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot: 3-4 Punkte
  • Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 5-7 Punkte

Gültiges neues System (nach der Punktereform)
  • Schwerer Verstoß (Ordnungswidrigkeit): 1 Punkt
  • Besonders schwerer Verstoß (Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten ohne oder mit Fahrverbot bis zu 3 Monaten): 2 Punkte
  • Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 3 Punkte
Quelle zum Nachlesen



Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Hier könnt ihr nachschlagen, welche Regelsätze an Bußgeldern und Verwarngeldern für sämtliche Verstöße vorgesehen sind.
Es sind aktuell ganze 566 Seiten... (Stand 01.11.2017) KLICK MICH!


Antrag Punkteauskunft
Ihr wollt gerne wissen, wie viele Punkte ihr in Flensburg habt? Das Fahreignungsregister (FAER) teilt es euch mit. KLICK MICH!


Stand: 15.09.2017
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)

Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200

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