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.....nur für Händler oder Export - Druckversion

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Seiten: 1 2


RE: .....nur für Händler oder Export - blue-elise - 27.11.2012

Hi,

beim Kauf von Privat kann die Garantie doch ausgeschlossen werden? Oder?
Darum würde ich auch vom Händler ohne Garantie kaufen, wenn der VK-Preis passt.


RE: .....nur für Händler oder Export - Deguello81 - 27.11.2012

Hallo Blue-Elise,

grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen einer gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung (beim Verkauf von Händler an Privat) und einer freiwillig abschließbaren Garantie.

Wie Sascha schon geschrieben hatte ist ein Aussschluß der Gewährleistung beim Verkauf von Händler an Privat per Gesetz nicht möglich bzw. unwirksam.

Ob der Händler zusätzlich eine Gebrauchtwagen-Garantie anbietet, bleibt ihm überlassen.

Gruß Rainer


RE: .....nur für Händler oder Export - AudiHufe - 27.11.2012

Hallo zusammen,

was macht Ihr es so kompliziert?

Wer keine Gewährleistung braucht (und auch keine Garantie) tauscht Brief gegen Geldscheine und das wars.
Also kein Kaufvertrag und damit auch keine Dokumentation.

In D herrscht immernoch Vertragsfreiheit.
Es ist nirgends geschrieben, dass ein -schriftlicher - Kaufvertrag verfasst werden muss.

Ende.


RE: .....nur für Händler oder Export - Jenkins - 27.11.2012

Moin!

(27.11.2012, 11:30)AudiHufe schrieb: ...
Es ist nirgends geschrieben, dass ein -schriftlicher - Kaufvertrag verfasst werden muss.
...

Auch ein mündlich geschlossener Kaufvertrag ist ein gültiger KV - mit allen Konsequenzen lt. BGB. Wenn Du das nicht weißt - der Händler sollte das wissen. Sonst wird er nicht lange Händler sein... Einzig die Beweisführung im Streitfall wird "robuster".

Micha


RE: .....nur für Händler oder Export - Eifelaner - 27.11.2012

Hallo,

wäre ich Gebrauchtwagenhändler, würde ich mich darauf nicht einlassen, da das Risiko eindeutig auf meiner Seite läge.

1. Durch die Übergabe von Fahrzeugbrief und PKW ist ganz klar, dass ein Verkauf zustande gekommen ist. Ob ein schriftlicher Vertrag vorliegt oder nicht, ändert nichts an der Gesetzeslage.

2. Das Finanzamt ist vermutlich auch hoch erfreut, wenn ich einen PKW ohne Vertrag gegen Bargeld verkaufe.

Warum soll sich ein Händler darauf einlassen?

Gruß

Sascha


RE: .....nur für Händler oder Export - AudiHufe - 27.11.2012

Ich weiß sehr wohl, dass es auch mündliche Verträge gibt.
Nur fraglich ist: Wer soll denn beweisen, dass der Händler dir den Wagen verkauft hat und nicht die ntte Oma von nebenan.

Das ganze war auch nicht auf die Seite vom Händler abgestellt, sondern sollte vielmehr ein Hinweis sein wie man an entsprechende Fahrzeuge rankommt.

Ich habe selbst schon (vom Händler) ohne Gewährleistung angekauft.
Nach dem Motto: Diese Unterhaltung hat nie stattgefunden.

Wie gesagt: Vertragsfreiheit Supi


RE: .....nur für Händler oder Export - blue-elise - 27.11.2012

Hi,
habe da heute Morgen angerufen.........

Wenn z.b. "Hans Meier" ein Export-Auto kaufen will, wird auf dem Kaufvertrag "Fa. Hans Meier" stehen Big Grin


RE: .....nur für Händler oder Export - Jenkins - 27.11.2012

Zitat:Wie gesagt: Vertragsfreiheit Supi

Hi,

das hat nichts mit Vertragsfreiheit zu tun.

Der Händler muß Dir vertrauen, daß Du es Dir nicht anders überlegst. Welcher Händler, Familie, Freunde etc. evtl. (!) mal ausgenommen, ist so doof? Denn einklagbar ist Deine Zusicherung nicht.

Aber schön für Dich wenn Du vorab weißt keine Gewährleistung zu wollen bzw. zu brauchen UND der Händler Dir das "abkauft".

Micha


RE: .....nur für Händler oder Export - RealDeal - 05.12.2012

(27.11.2012, 11:30)AudiHufe schrieb: Hallo zusammen,

was macht Ihr es so kompliziert?

Wer keine Gewährleistung braucht (und auch keine Garantie) tauscht Brief gegen Geldscheine und das wars.
Also kein Kaufvertrag und damit auch keine Dokumentation.

In D herrscht immernoch Vertragsfreiheit.
Es ist nirgends geschrieben, dass ein -schriftlicher - Kaufvertrag verfasst werden muss.

Ende.

Auch wenn der Thread hier schon etwas eingestaubt ist..
Sowas lese ich hier jetzt schon zum zweiten mal und man kann das so nicht stehen lassen. Ein solche "Empfehlung" ist für den Käufer höchst fahrlässig. Mal davon abgesehen das sich kein vernünftiger Händler darauf einlassen würde so ist es aus meiner Sicht absolut wirr. Was ist denn wenn du 2 Tage später das Auto holen willst und keines ist mehr da? Wo steht denn das es gekauft wurde? Da kannst du mit deinem Fahrzeugschein winken wie du willst.. Ich denke da gerade an Fahrzeuge die in den Export gehen.. die haben meist keine Papiere mehr und dann? Der Händler weiß von nichts und einen gültigen Kaufvertrag hast du nicht..