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EG-Typgenehmigung 1994/1995 - Druckversion +- Audi Cabriolet Forum (https://www.audi-cabrio-club.info/forum) +-- Forum: Audi Cabriolet (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Allgemein (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=16) +--- Thema: EG-Typgenehmigung 1994/1995 (/showthread.php?tid=36747) Seiten:
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RE: EG-Typgenehmigung 1994/1995 - Simon K. - 15.06.2020 Mahlzeit, genauso hat es mir mein Prüfer auch mitgeteilt. Wäre jetzt der Kabelbaum für die LWR schon verbaut, müsste ich sie nachrüsten. Da er aber nicht verbaut worden ist, kann durch die Einzelabnahme darauf verzichtet werden. Eigentlich schon kurios, wie viele verschiedene Stellungen der einzelnen Institutionen vertreten werden. So etwas müsste doch m.M.n. länderübergreifend, einheitlich geregelt sein. Grüße Simon RE: EG-Typgenehmigung 1994/1995 - 80erAvant - 15.06.2020 Is leider Ländersache. Gruss Tino EG-Typgenehmigung 1994/1995 - Cabriofreak - 15.06.2020 Hallo das ist ja schon alles etwas verrückt, wenn es keine COC Papier gibt. Hast du einen Allroad 4B mit V8? Hab meinen 4B Allroad gerade verkauft. Motorschaden am BAU 2,5TDI. Mit freundlichen Grüßen Andreas RE: EG-Typgenehmigung 1994/1995 - 80erAvant - 16.06.2020 Hallo Habs mal korrigiert...COC gab es tatsächlich schon ab 1996. Also sollte es die für einige Cabrios doch schon geben. Deiner war aber,glaub ich, ein 95er. Somit, zumindest für Deinen nicht zutreffend. Gruss Tino RE: EG-Typgenehmigung 1994/1995 - mellex - 22.07.2020 So .... nun ist es geschafft..... habe heute meine Vollabnahme mit LWR ;-) ohne Mängel bestanden .... Jetzt nur noch die Zulassung ... am 18.8. @Cabriofreak Yupp ist ein V8 BAS macht soweit keine Zicken nachdem ich wg Ölverlust mal wieder Dichtringe gewechselt habe. Hatte vorher 2 V6 Biturbo (ARE&BES) aber der V8 ist schon was Feines ;-) Ich liebe diese Dinger. Sind zwar im Vergleich zum Cab super Komplex machen aber richtig Laune Grüße Alex RE: EG-Typgenehmigung 1994/1995 - alex879 - 23.07.2020 Grüße, bei meinem Coupé (Typ89), welches ich 2018 aus der Schweiz holte, habe ich ein Vollgutachten gem. §21 StVZO durchführen lassen. Ausnahmegenehmigung für die fehlende LWR problemlos. Der Prüfer meinte jedoch, dass bei Importfahrzeugen jede Veränderung eingetragen werden muss. Da ich Stahlflexbremsleitungen (bei deutschen Kfz kein Problem, da hier die ABE reicht) verbaut hatte, wurden die gleich mit abgenommen und eingetragen, genau wie die Bolerofelgen. Alex |