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"Kombinierte Abnahme" - Druckversion

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- Boris - 25.01.2006

Moin Skorpi!

Besten Dank, das ist ja schonmal sehr hilfreich und aufschlußreich gewesen! Pro

Um auch noch alle restlichen Zweifel auszuräumen würde das also heißen, dass ich im Sommer wenn alle möglichen Rad/Reifen/Feder-Kombinationen eingetragen sind, zur Zulassungsstelle muss und erst dann neue Papiere brauche? Oder brauch ich die gar nicht? Denn wenn dir der TÜV-Bericht der eingetragenen Kombination jetzt reicht, würde es ja auch reichen, wenn zusätzlich die Sommerpuschen miteingetragen sind, oder?

Gruß "Der König"


- Dalle - 25.01.2006

Zitat:
Gruß "Der König"

Uuups


- Boris - 25.01.2006

Hey Dalle, kann ich dir weiterhelfen?
Wahrscheinlich hast du den Thread nicht verfolgt, indem es zum "König" gekommen ist, oder?
Na ja, is´ ja nich´schlimm..............
Schönen Tach noch.......


- Dalle - 25.01.2006

wie bist du denn könig geworden???


- Bastel - 25.01.2006

Boris = König! Pro


- Dakotamarc - 25.01.2006

König Boris = Fettes Brot

Scheint so, als hätte er nen Bruder Bääääää


- Boris - 25.01.2006

@ Dalle: Lies dir mal im Fahrwerks-Bereich den Thread "Eibach-Federn sind drin...." durch, da ist das zustande gekommen. Alles per Zufall, hat sich dann lustigerweise so ergeben. Aber warum "Endkunde" mit "König Boris" anfing weiß ich auch nicht, vielleicht hat er ja auch an Fettes Brot gedacht oder daran, dass Fettes Brot genau wie ich aus´m Norden kommen? Un

@ Bastel: Danke für die "Huldigung"! Bääääää

@ Dakotamarc: Bruder? Hm, nee, ich hab nur ´ne Schwester, aber die ist auch nicht bei Fettes Brot! Ich lach mich wech


- Skorpi - 26.01.2006

Hi Boris!

Du bekommst erst die neuen Papiere, wenn du dein Fahrzeug neu zulässt oder technische Veränderungen eintragen lässt.
Auch beim Wohnortwechsel würdest du neue Papiere bekommen.

Zu deiner Frage:
Es reicht also auch aus, wenn du die Kombination mit Sommerräder + FW als TÜV- Eintragung mit dir mitführst und vorzeigst.
Du solltest dann nur darauf achten, dass du bei weiteren Eintragungen (wie z.B. Distanzscheiben) die vorherigen TÜV-Eintragungen bei den Folgeeintragungen vorlegst, damit der TÜV im Bemerkungsfeld "vorangegangene zulässige Änderungen" die Sommerräder/ Winterräder/ FW einträgt!

Ich habe auch schon einige TÜV Prüfer erlebt, die das einfach "vergessen" Uuups Also immer die Eintragung mit dem Auge überfliegen Zwinker
Wenn der Prüfer das mal vergessen sollte, mach du mal der Polizei vor Ort glaubhaft, dass du MIT den breiten Felgen zur FW Eintragung warst und nicht mit bereits eingetragenen originalen schmalen Felgen, da im Feld "vorangegangene Änderungen" das Wort "keine" steht und nicht deine "breiten Sommerfelgen". Da bin ich aber traurig!

Man könnte ja auch sonst folgendes unterstellen:
Erst die breiten Felgen eintragen lassen, danach nach Hause fahren, dann die schmalen Räder drauf und das FW einbauen und wieder abnehmen lassen. Der TÜV Prüfer würde auch in diesem Fall "keine vorangegangenen Änderungen" in die FW Eintragung schreiben. Dann mit beiden Gutachten zum Straßenverkehrsamt und beides in den Brief eintragen lassen. Die breiten Räder und das FW wurden also NIE in Kombination geprüft (wo die Damen beim Straßenverkehrsamt auch nicht so genau hinschauen).

*aus-dem-Nähkästchen-plauder* MODUS ON
Arrow macht euch aber keine Hoffnung... beim Straßenverkehrsamt wird mittlerweile vermerkt, welcher TÜV welche Eintragung an welchem Datum eingetragen hat.
So ist immer nachzuvollziehen, WAS in Kombination geprüft wurde Bääääää
*aus-dem-Nähkästchen-plauder* MODUS OFF


- Boris - 26.01.2006

Moin Skorpi!
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, das hilft mir wirklich weiter. Ich hab nämlich keine Lust auf die neuen Papiere, aber das scheint ja auch nicht nötig zu sein. Wenn ich dann bald die SR in Kombination mit den Federn eingetragen habe, dann habe ich ja alle möglichen Kombinationen beim TÜV vorgeführt. Also WR mit Federn und SR mit Federn. Es muss also nicht bei Eintragung der SR in Kombination mit den Federn ein Verweis auf die schon eingetragenen WR mit Federn erfolgen, richtig? Nur wenn ich ZUSÄTZLICH (wie in deinem Bsp.) etwas einbaue, oder?

Mann ist das etwas kompliziert.........

Viele Grüsse, Boris


- Skorpi - 26.01.2006

Zitat:Originally posted by Boris@26 January 2006, 11:56:41
Es muss also nicht bei Eintragung der SR in Kombination mit den Federn ein Verweis auf die schon eingetragenen WR mit Federn erfolgen, richtig? Nur wenn ich ZUSÄTZLICH (wie in deinem Bsp.) etwas einbaue, oder?
Zu deiner Frage: JA

Der TÜV Prüfer könnte ja auch evtl. (wenn du zum gleichen wieder hinfährst) dir aus 2 Gutachten 1 machen Zwinker
Dann macht er eine Eintragung mit SR oder WR i.V.m. FW Big Grin
Aber der wird eh schon wissen, wie er es zu machen hat. Rolleyes


Hoffe, ich hab dich nicht zu sehr verwirrt Bääääää