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Vandalismus - Teile des Fahrzeugs verschwunden - Druckversion +- Audi Cabriolet Forum (https://www.audi-cabrio-club.info/forum) +-- Forum: Audi Cabriolet (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Ordnung im Strassenverkehr! (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=46) +--- Thema: Vandalismus - Teile des Fahrzeugs verschwunden (/showthread.php?tid=10979) Seiten:
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Vandalismus - Teile des Fahrzeugs verschwunden - Tux - 04.12.2007 Hallo Freunde der offenen Fahrkultur Wie würde es wohl rechtlich aussehen, wenn durch mutwillige Beschädigung des KFZ ein Teil desselben (z.B. ein Stern) geklaut würde. Ich glaube zu wissen, dass die TK nicht einspringt und die VK immer den Eigenanteil kassiert. Sonderfall: Gemietete Firmentiefgarage, öffentlich zugänglich, mit Schild "Privatgrundstück" gekennzeichnet. Gruss Thil
RE: Vandalismus - Teile des Fahrzeugs verschwunden - Uwes - 04.12.2007 Tach Thilo, das muß Dir im Zweifelsfall Deine Versicherung beantworten. Aus meiner Sicht gehört aber ein geklauter Stern und damit verbundene Beschädigungen zur TK, da Teilediebstahl. Etwas anderes wäre es, wenn Du nur ein verkratztes Fahrzeug hättest, dafür springt nur die VK ein und stuft Dich anschließend hoch. Grüße Uwe RE: Vandalismus - Teile des Fahrzeugs verschwunden - risingsun - 04.12.2007 Hi Thilo, also wenn Teile fehlen war das Diebstahl und somit TK, alles was im Zusammenhang mit dem Diebstahl an Beschädigungen auftritt ist ebenso TK. Nur wenn nix fehlt hast Du ein Problem. RE: Vandalismus - Teile des Fahrzeugs verschwunden - Geri - 04.12.2007 Thilo, bist du Täter oder Opfer? (sorry die blöde Frage, aber so richtig kommt das in deinem Eröffnungspost nicht heraus )
RE: Vandalismus - Teile des Fahrzeugs verschwunden - semu - 04.12.2007 Tux schrieb:Ich glaube zu wissen, dass die TK nicht einspringt und die VK immer den Eigenanteil kassiert. Hallo Thilo, so ist es mir auch bekannt. Die TK übernimmt u.a. Diebstahl des gesamten KFZ's und Glasschäden - sowie dann u.U. geklaute Sachen im Auto. Die VK und damit mit Selbstbeteiligung kommt für mutwillige Schäden am Auto auf. semu RE: Vandalismus - Teile des Fahrzeugs verschwunden - Maveric - 04.12.2007 Ist doch klar. Der Thilo hat nem Benzen den Stern abgerupt weil er ihm die Einfahrt für 2 Stunden blockiert hat. Anschließend ist der Typ auch noch frech geworden und da ist dem Thilo die Hutschnur hochgegangen. Daraufhin hat er das Auto seiner edelsten Teile beraubt und nun hat er schlechtes Gewissen und fragt indirekt wie er sich verhalten soll! ![]() ![]() ![]()
RE: Vandalismus - Teile des Fahrzeugs verschwunden - Ollfried - 04.12.2007 Moin! Hmm, also bei 'meinen' Diebstählen wurden immer die Kosten für alles beschädigte komplett übernommen, allerdings hat man mein Auto dabei nie durch Vandalismus zusätzlich beschädigt. Mein Verstand sagt mir aber, dass nur die unmittelbar durch den Diebstahl beschädigten Teile bezahlt werden, anders ist das ja nicht handlebar (<-- deutsch?). Ollfried RE: Vandalismus - Teile des Fahrzeugs verschwunden - Uwes - 04.12.2007 OT an Ollfried schrieb:nicht handlebar (<-- deutsch?). Ich glaub' nicht - schlage "zu handhaben" vor ![]() Don ? Gruß Uwe OT aus RE: Vandalismus - Teile des Fahrzeugs verschwunden - Guro - 04.12.2007 Abend, also die TK reguliert alles was direkt mit dem Fahrzeug verbunden ist. Dies gilt nicht für nachträglich dem Auto beigefügte Sachen (anderes Radio, portables Navi, ect.). Dies trifft auch auf Kleidung, Laptop, Digigcam usw. zu. Entsprechende Sachen werden dann über die Außenversicherung (AV) der Hausratvs geregelt. Den prozentualen Anteil (also welche Schadenshöhe durch diese AV abgedeckt ist) legt man selbst fest - in der Regel 20% der Versicherungssumme. Da der "Stern" in der Regel mit dem Fahrzeug geliefert wird und damit also auch verbunden ist, greift meines Erachtens die TK. Aber meines Wissens gibt es hier im Board auch Versicherungsfachmänner - vielleicht können die sich spezifischer äußern?! Gruß, Guro RE: Vandalismus - Teile des Fahrzeugs verschwunden - Ollfried - 04.12.2007 Guro schrieb:also die TK reguliert alles was direkt mit dem Fahrzeug verbunden ist. Dies gilt nicht für nachträglich dem Auto beigefügte Sachen (anderes Radio, portables Navi, ect.)Das ist völliger Unsinn. Und ganz davon abgesehen war das auch nicht die Frage. |