reformiertes Versicherungsvertragsgesetz VVG - Druckversion +- Audi Cabriolet Forum (https://www.audi-cabrio-club.info/forum) +-- Forum: Audi Cabriolet (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Ordnung im Strassenverkehr! (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=46) +--- Thema: reformiertes Versicherungsvertragsgesetz VVG (/showthread.php?tid=13309) |
reformiertes Versicherungsvertragsgesetz VVG - CapeHorn - 07.08.2008 Moin, habe Post bekommen von meiner Versicherung. Es sieht so aus , als ob sich rechtlich einiges zum Besseren wendet für KFZ-Halter, stelle das hier mal zur Diskussion . Spült das die Pflichten zur ABE weich : a) Bestimmung über die Klagefrist von 6 Monaten entfällt (bisher mussten Kunden in dieser Zeitspanne bei Gericht klagen, wenn die Versicherungsleistung abgelehnt wurde) b) Verjährungsfrist verlängert sich (Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren künftig in 3 Jahren, bisher 2J.) c!) Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips. Bisher waren Ansprüche regelmäßig komplett ausgeschlossen, sobald eine Pflicht bei Gebrauch des Fahrzeugs, eine Sicherheitsvorschrift oder eine Pflicht im Versicherungsfall fahrlässig oder vorsätzlich verletzt wurde. Diese pauschale Regelung wird mit dem Reformgesetz abgeschafft. Bei grober Fahrlässigkeit wird die Leistung je nach Schwere des Verschuldens gekürzt. Nur bei Vorsatz ist die Versicherung weiter vollständig leistungsfrei. D.h., ist man künftig teilweise straffrei, wenn man nicht eingetragene Felgen anschraubt, Airbag-Lenkrad gegen Nardi tauscht, etc. pp ?? d) Verzicht auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Der Verzicht gilt nicht, wenn der Fahrer durch Alkohol- oder Drogengenuss nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen oder die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile ermöglicht wird. Die Änderungen im einzelnen, s. Link ->: RE: reformiertes Versicherungsvertragsgesetz VVG - H;o)lli - 07.08.2008 Moin, CapeHorn schrieb:Nur bei Vorsatz ist die Versicherung weiter vollständig leistungsfrei. D.h., ist man künftig teilweise straffrei, wenn man nicht eingetragene Felgen anschraubt, Airbag-Lenkrad gegen Nardi tauscht, etc. pp ?? wie kommst Du darauf, dass das Anbringen von nicht eingetragenen Felgen, oder der Abbau von sicherheitsrelevanten Teilen nicht vorsätzlich wäre?? Alles, was Du selbst änderst, machst Du per se vorsätzlich und da kann sich auch niemand rausreden, er hätte es nicht besser gewusst. Ist wie bei der STVO, wenn Du die Regeln nicht kennst (oder missachtest), musst Du trotzdem zahlen. So sehe ich das jedenfalls Gruss, Hlli RE: reformiertes Versicherungsvertragsgesetz VVG - Maveric - 07.08.2008 Na prima, heisst im Umkehrschluss das die KFZ-Versicherungen wieder steigen! Weil die Versicherungen ja auch nicht dämlich sind und das Risiko an den Verbraucher weiter geben. Im Endeffekt zahlen die Leute bei denen alles ordnungsgemäß ist für die "Unfähigen" mit. Sorry für die Formulierung, aber was anderes fällt mir dazu nicht ein. |