Standlicht/Blinker - Druckversion +- Audi Cabriolet Forum (https://www.audi-cabrio-club.info/forum) +-- Forum: Audi Cabriolet (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Elektrik (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=28) +--- Thema: Standlicht/Blinker (/showthread.php?tid=29858) |
Standlicht/Blinker - Dean G. - 30.04.2014 Guten Abend, Da ich nicht viel Ahnung von Elektrik habe bzw mir das sehr schwer fällt eine eigene Lösunge zu finden frage ich euch! Ist das mit bisschen umklemmen getan oder muss man da was Anschaffen(Relai,Widerstände) oder so? Un könnte mir wer sagen wir man des Klemmt? Da die Standlichter bei dem Porsche Nebler beim Facelift bei mir schon geklemmt sind, kann man des i.wie verwenden? kp , Würde die Standlichter bei den Neblern dann dafür abklemmen sonst siehts deppert aus , Siehe Bild!!!!!!!! Würde mich für Aufklärung bedanken peace =) RE: Standlicht/Blinker - Audi_JR - 30.04.2014 Ist eine einfache 2-Fasen Fassung für die Blinker. Habe ich noch zu Hause irgendwo im Schrank liegen. Hierbei muss lediglich der org. Blinkerstecker von der org. Fassung gezogen und auf den Stecker der 2 Fasen gesteckt und auf die 2. Fase ein Kabel vom org. Lichtkabelbaum - Standlicht gezogen werden und schon leuchten auch die Blinker mit 5W und blinken mit 21W. Allerdings kostet der Spaß 80 Euro und nen Punkt. Mein Schwager hat das vor ca. 4-6 Wochen erst durch dass sie ihn damit erwischt haben. RE: Standlicht/Blinker - Dean G. - 01.05.2014 Da komm ich ein wenig ins schleudern die Stecker Verbindung ziehen. - Check un was muss zusammen gesteckt werden un welches Kabel vom Standlicht muss wo rein? sry RE: Standlicht/Blinker - Audi_JR - 01.05.2014 Hast du überhaupt schon eine Lampenfassung für 2 Fasen sowie passender 21/5 W Lampe? Wenn nein, dann musst dir erstmal sowas zulegen bevor das o.g. leuchten der Blinker in der Stoßstange funktioniert. RE: Standlicht/Blinker - BobaBen - 01.05.2014 Hi, im aktuellen Bußgeldkatalog kann ich nichts finden, das farbiges, sprich oranges Standlicht verboten ist und was es, wenn es ein Verstoß wäre, zu kosten hat. Ich habe bei mir das Standlicht auch via 2 Fadenbirne in die Blinker der Stoßstange versetzt. Bisher hat die Polizei darauf nicht reagiert. Allerdings fährt hier auch bald jedes dritte Auto mit orangem Standlicht rum. Grüße Benny RE: Standlicht/Blinker - Audi_JR - 01.05.2014 Es geht nicht ums orange Standlicht. Aber deine Blinker haben keine Standlichtzulassung wie u.a. die Porsche-Nebler und die Hauptscheinwerfer. (Kennzeichnung durch einen Buchstaben am Glas) Somit hast du eine illegale Veränderung an deiner Lichtanlage vorgenommen, welche zum Erlöschen der BE führt. Ich habe z.B. meine Standlichter in die Porsche-Nebler verlegt und die oberen org. Standlichter orange als vordere Begrenzungsleuchten. Gesetzestext besagt hierbei, dass min. 2 und max. 4 Standlichtleuchten gleichzeitig brennen dürfen und min. 2 davon über die Beleuchtung des KI laufen müssen (wenn ich das noch richtig im Kopf habe) RE: Standlicht/Blinker - BobaBen - 02.05.2014 Hi, mit diesen Aussagen: Da erlischt die BE, wäre ich mal ganz vorsichtig, da dies meist nicht der Fall ist, auch wenn die Polizei damit mal schnell dabei ist. Laut eines Gerichtsurteils, von vor ein paar Jahren, stellen Veränderungen am Fahrzeug, die andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden kein erlöschen der BE mehr da. In dem speziellen Fall ging es um nicht eingetragene Rad-Reifen Kombi. Die Polizei kann ausschließlich eine Geldbuße und eine Mängelmeldung ausgeben, darf aber das Fahrzeug nicht mehr stilllegen. Falsche Reifen am Auto – Urteil OLG Köln vom 07.02.1997 Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, daß dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Das gleiche gilt für die formale Feststellung, daß Fahrzeugteile nicht den Vorschriften entsprechen. Die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, soll im Regelfall auch nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln vom 07.02.1997, Az. Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27). Quelle: www.adac.de/Recht_und_Rat/interessante_urteile Grüße Benny |