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Vorgehen bei fehlenden Papieren - Druckversion

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- Pfeife - 29.03.2005

Hallo Wissende,

meine Situation ist folgende:
Ich habe einen (nicht zugelassenen) Anhänger (ungebremst, zul. Ges.gewicht 400kg) geschenkt bekommen. Dazu habe ich allerdings keine Papiere (weder Fahrzeugbrief noch sonst irgendwas).
Ich kenne den (bzw. beide) Vorbesitzer gut und bin dementsprechend sicher, ein nicht gestohlenes Teil zu haben, aber Papiere konnte ich weder vom Vorbesitzer (der mir den Hänger geschenkt hat), noch vom Vorvorbesitzer (der ihn seinerseits vom Hersteller kaufte) bekommen. Also weder Brief oder Kaufverträge, noch irgendwelche anderen Schriftstücke.

meine Fragen:
1) Wo muß ich hin?
2) In welcher Reihenfolge muß ich die Stellen abklappern?
3) Wie erkläre ich das Ganze am geschicktesten? (Scheunenfund? Wahrheit?)
4) Wie kriege ich den Anhänger zum TüV? (da muß ich ja sicherlich auch irgendwann hin) Gilt da auch die Regel, daß ich ohne Nummernschild fahren darf, wenn ich im Begriff bin das Teil zuzulassen (mit Doppelkarte in der Jackentasche und je einem Termin beim TÜV und bei der Zulassungsstelle)?
5) Was kostet der Spaß? (nicht ganz so wichtig)


Neugierige Grüße
Dirk.


- CabrioMarco - 29.03.2005

Hallo Dirk,

grundsätzlich muß der letzte Halter, der den Brief verloren hat, eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Diese kann entweder bei einem Notar oder nach Terminabsprache bei dem Straßenverkehrsamtsleiter oder Zulassungsbehördenleiter abgegeben werden.
Dann wird der verlorene Fahrzeugbrief aufgeboten und ein neuer Fahrzeugbrief erstellt. Der Ersatzfahrzeugbrief kann aber erst nach Freigabe des Kraftfahrtbundesamtes nach ca. 8 Wochen ausgegeben werden.
Falls Du als Erwerber ( also Du ) den Fahrzeugbrief verloren hast, muss schriftlich (Kaufvertrag) nachgewiesen werden, dass der Fahrzeugbrief beim Verkauf mit übergeben wurde. Dann muss nicht der Halter, sondern der Erwerber die eidesstattliche Versicherung abgeben.
Was noch hilfreich sein sollte, die vom Strassenverkehrsamt benötigen die Fahrgestellnummer ( steht auf dem angeschlagenden Schild irgendwo ( meist auf der Achse) am Anhänger und eventl. das alte Kennzeichen.

Kosten für Aufbietung und Ersatzausstellung ca. 40 EUR
Kosten für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung beim Straßenverkehrsamt ca. 30 EUR

Viel Erfolg !


- schwupp - 29.03.2005

Moin zusammen!

Ich kann nur zum Vorredner sagen: "PERFEKT" ausgeführt.....was soll ich da noch mitquatschen.

Gruß,
schwupp Zwinker


- Pfeife - 30.03.2005

Super, Danke Marco. B)

Genau so wollte ich's haben.
Eine Info fehlt mir allerdings noch - rein interessehalber. Wie wäre das Vorgehen, wenn der letzte Halter im Sinne eines Briefbesitzers (für einen Normalsterblichen und NichtPolizist) nicht bekannt ist? (z.B. Scheunenfund)

BTW: Gestern war ich bei den Blaukitteln (Ergebnis: "Das Cabrio ist ja wirklich toll in Schuß!" - HU und AU ohne Beanstandungen), spaßeshalber habe ich auch da mal wegen meines Anhängers nachgefragt. "Ungebremst? Naja, bringst die Kiste halt mal vorbei, wir machen das schon..."

Was ist denn das nun?

Ach ja, Herr schwupp: Du kannst mir jetzt noch verraten, ob die Regel "Ohne Kennzeichen zu Zulassungszwecken zum TüV fahren" auch für Anhänger gilt.


Toll. Je länger ich hier lese und schreibe desto verwirrter bin ich. Un Baaa

Gruß Dirk.


- CabrioMarco - 30.03.2005

Naja..Tatsache ist ja, dass Du auch für einen ungebremsten Anhänger einen Fahrzeugbrief besitzen musst. Und dieses ist nun einmal ein amtliches Dokument, welches Dir nur das Strassenverkehrsamt aushändigen kann. Was Dir der TÜV-Mensch angeboten hat, ist sicher die technische Abnahme des Anhängers, damit Du den überhaupt zulassen kannst ! Denn nach §§21 STVZO muss der Anhänger in einer Einzelabnahme untersucht und ein Gutachten erstellt werden, womit Du dann erst einen neuen Fahrzeugbrief und die Zulassung beantragen kannst.


- Pfeife - 30.03.2005

Danke Marco. Jetzt blicke ich wieder etwas besser durch! B)


- schwupp - 30.03.2005

Moinsen!

Also zum Anhänger ist natürlich wieder alles gesagt worden, der TÜV händigt dann halt die Bescheinigung aus, daß alles den Vorschriften entspricht usw. damit er zugelassen werden kann.
Die Fahrt zum Tüv und nach Huse ist frei aber nur der dirkete Weg hin und zurück. Vorher aber bitte beid er Versicherung eine Doppelkarte holen als Versicherungsnachweis, damit im Falle eines Falles Schäden gedeckt sind.

Normalerweise würde ich mir die Daten des Typenschildes vom Anhänger aufschreiben, bei der Polizei eine Verlustmeldung machen wegen Abhandengekommen, verloren gestohlen. Mit der Bescheinigung zum Straßenverkehrsamt und einen neuen Brief beantragt.
Solltest der Anhänger vorher im selben Kreis zugelassen gewesen sein gibt es noch die Möglichkeit über die Fahrgestellnummer einen Ersatzbrief ausstellen zu lassen.
Wenn Du mir die Fahrgestellnummer und die Daten mal per PM zukommen läßt, mit dem Ort wor er letztmalig zugelassen war, sehe ich mal was ich rausbekommen.

Gruß,
Roland