Verjährungsfrist
#11
(16.10.2013, 20:21)krujtzschoff schrieb: Hi,
Ja, bin ich! Steht in deinem Link!
Nein, Deine Behauptung, dass die Dauer der Verfolgungsverjährungsfrist davon abhängt, dass der Betroffene bekannt ist und die Frist dann 6 Monate (oder 6 Mo und 2 Wochen) betragen soll, steht da nun wirklich nicht. Also musst Du das irgendwo anders her haben?
Grüße
mic
[Bild: dl69.th.jpg]"Aerodynamics are for people who can´t build engines" (Enzo F.)
Stossstangen im Bauhausstil (S2 Schürze), ohne jedwede "wannabe a Porsche"-Attitüden Erste Sahne
Modeljahr: 1998, Werk: Neckarsulm, elektrisches Verdeck, Lederlenkrad, Schalthebelkauf in Leder, 16"-Felgen im 8-Speichen-Design, Diebstahlwarnanlage, jetzt auch orig. Winschott, Funkfernbedienung für ZV, Sitzheizung, Fussmatten vorn und hinten, Metallic-Lackierung silber, Leder in Topasblau, Sportlederlenkrad, Radio delta CC und CD-Wechsler.
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#12
Hey.
Ich bin mir sicher, dass die Verjährungszeit ausgesetzt wird (oder sogar neu startet) wenn sich mit dem vergehen 'befasst' wird. Das bedeutet z. B. Neuer Fahrer wird ermittelt, neuer Sachbearbeiter befasst sich mit dem Fall (weil der andere z. B. krank ist oder den Job wechselt, etc)
Das bedeutet, dass man daheim nie weiß, wann es verjährt...
Grüße
Max
Grüße,
Max
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#13
Hallo,

die Lektüre dieser Seite

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrec...ehrung.php

beleuchtet das Thema ausführlich und macht auch klar, dass die Verjährungsfrage im jeweiligen Fall kompliziert werden und nur von einem RA wirklich sinnvoll bewertet werden kann.

HTH

MfG

Stephan
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