(21.01.2014, 16:08)obenohne schrieb:(24.09.2013, 09:11)Kuddel40 schrieb: Moin,
wenn dann der Preis für den Kostenvoranschlag bei der Reparaturrechnungslegung berücksichtigt wird, ist alles noch im Rahmen.
Viele Händler gehen dazu über.
Es wurden wohl zu viele Schäden nach KVA mit den gegnerischen Versicherungen abgerechnet.
Die Reparaturen wurden nie, oder nur behelfsmässig gemacht.
Die Arbeit des Voranschlages blieb also beim Autohaus "kleben".
Gruß
Kuddel
Naja, dann sollen die Werkstätten halt sagen KVA meinetwegen 20€ oder was auch immer und wenn die Reparatur gemacht wird, bekommst das wieder zurück. ist meiner Meinung nach ein faires Angebot. Denn normalerweise sind ja Kostenvoranschläge einfach Marketingkosten bzw Vertriebskosten, und die sind meistens ohnehin schon eingerechtet
Genau das von Kuddel geschrieben ist der Punkt, habe das x-male gemacht mit dem KV, für Kunden.
Normalerweise ist es bei einem Schadenfall so das man für den KV bis 500 oder 1000 Euro / Schadensumme ca. 10 % des Gesamtschadens nimmt. Danach irgendetwas zwischen 50 - 150 Euro, je nach Aufwand. Dabei sollte man berücksichtigen das es auch KV's über 4000 Euro und mehr gibt. Das ist normal und wird auch so draußen gelebt.
Sinn ist das nicht jeder der eine Kratzer in der Tür hat oder einen Streifschaden an der Fahrzeugseite etc. den KV nimmt damit bei der Versicherung abrechnet und die Werkst. nichts bekommt, aber ( wie schon oben geschrieben ) den Arbeitsaufwand hat.
Die 10 % für den KV kommen deshalb eher von den Unfallschäden als von normalen Wartungsarbeiten.
Daher keine Masche sonder alles ganz normal.
Gruß Pulsar.
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