05.11.2017, 17:52
Wertgutachten
|
05.11.2017, 20:28
Hallo Andrei,
zugrunde liegt ein Zeitwert von 6.500€ und ein Wiederbeschaffungswert von 10.000€. Wenn ich die von dir genannten 166€ hochrechne auf meinen Saisonzeitraum kommt das auch annähernd hin. Gruß Rainer Mingblau Perleffekt, Interieur by http://www.km-lederdesign.de/ , Recaro`s, Tempomat und originale Zusatzinstrumente nachgerüstet, US-Blinkleuchten, 2-teilige 8x17 RH-Felgen mit 225/45er Conti Sport Contact 3 (Bolero`s zum Aufarbeiten auf Lager ), Bilstein B6, 20er Eibach-Federn, 20mm Höherlegungs-Kit (Weitec) Alltag: ´95er A6 2.6, 2012er Sharan 2.0 TDI
05.11.2017, 21:57
Hallo Rainer und Hans-Jörg,
Danke, mit der gleichen Versicherungssumme von 10000,- und umgerechnet auf eure Monatsanzahl passt die Summe. Es ist eine Überlegung wert, weil ich heute eine ähnliche Summe für nur Teilkasko bezahle. Gruß, Andrei
09.03.2018, 13:53
Moin zusammen,
jetzt will ich hier auch mal meine 5 Cent dazugeben.... Ich bin KFZ-Sachverständiger, unter anderem auch Bewertungspartner bei Classic-analytics und erstelle jährlich sehr viele Wertgutachten, hauptsächlich Professional-checks, sogenannte Kurzgutachten. Diese dienen der Versicherungseinstufung bei Kaskoverträgen (egal ob Old- Youngtimer oder normale Versicherung) und werden ab einem bestimmten Wert (hängt von der Versicherung ab) von den Gesellschaften verlangt (ab gewissen Wertgrenzen reicht ein Kurzgutachten nicht mehr und es werden ausführliche Gutachten verlangt). Im Rahmen dieser Kurzgutachten wird eine Zustandsnote festgelegt und ein Wert ermittelt. Hier werden -bei mir- immer zwei Werte ausgewiesen: Marktwert: beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Markt für Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält. Der Marktwert bildet die Grundlage für die Versicherungseinstufung und für die Prämienberechnung im Kasko-Bereich. Wiederbeschaffungswert: beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen (Grundsatz der Naturalrestitution, vgl. §249 BGB). Abgestellt wird dabei auf den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls. Berücksichtigung findet hierbei – im Gegensatz zum Marktwert – vor allem der gewerbliche Handel, der Wiederbeschaffungswert enthält somit stets (anteilige) Mehrwertsteuer und die in der jeweiligen Preisklasse übliche Händlergewinnspanne – Restaurationskosten oder sonstige bisherige Aufwendungen finden hingegen keine Berücksichtigung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens. Den Wiederherstellungswert gibt es auch noch, spielt aber beim Audi Cabrio (noch) keine Rolle da ausreichend Fahrzeuge am Markt zu finden sind. Die Ermittlung des Wiederherstellungswertes macht Sinn wenn ein seltenes Fahrzeug mit einem monetären Aufwand restauriert wurde der den Marktwert deutlich übersteigt. Nicht alle Versicherungen versichern den Wiederherstellungswert! Zu Sinn und Unsinn von Wertgutachten wurde schon viel gesagt. Noch ein paar Kommentare von mir: Ein Kurzgutachten ist keine Verkaufsgrundlage, das steht da auch explizit drin, dafür ist die Begutachtung im Rahmen eines Kurzgutachtens auch viel zu oberflächlich (keine Endoskopie, nur grobe Schichtstärkenmessung, kein Kompressionstest etc.). Das soll es ja auch gar nicht sein, dafür gibt es andere Produkte. Ein Kurzgutachten dokumentiert (zugegebenermaßen recht oberflächlich) den Zustand zum Zeitpunkt der Begutachtung und fixiert damit einen Marktwert der mit Preisen aus Bewertungsportalen, Schwacke, DAT, wie sie alle heißen in der Regel mal gar nichts zu tun hat. Dort greifen Abwertungstabellen die für jedes andere Ge- oder Verbrauchtfahrzeug auch gelten. Der Marktwert aus dem Kurzgutachten wird in die Kaskopolice übernommen (wichtig!) und gilt damit als versichertes Risiko. Bei Totalverlust (z.B. Brand, Diebstahl) kann auch nur ein Wertgutachten die Basis für eine Regulierung sein - ansonsten DAT oder Schwacke! Beispiel: Mein Cabrio (97er 1,8 mit rund 145000km) kommt nach DAT-Bewertung auf 3500 Euro Wiederbeschaffungswert. Wenn man in die einschlägigen Portale schaut findet man auch Fahrzeuge in diesem Preisrahmen. Würdigt man aber den Zustand (optisch/technisch) und die Originalität (mittlerweile ja selten geworden) beläuft sich der Marktwert nach Classic-analytics auf etwa 7500 Euro im Zustand 2. Und ich glaube wenn ich gezwungen wäre mir Ersatz zu beschaffen müsste ich diese Summe auch investieren - entweder Kauf eines gleichwertigen Fahrzeuges oder ein geringerwertiges Fahrzeug in diesen Zustand versetzen. Das sind jetzt bei solchen Fahrzeugen keine riesengroßen Differenzen aber immerhin... Bei höherpreisigen Fahrzeugen können das auch gerne mal mehrere 10tausend Euro sein.... Und noch was: Wer mit dem Cabrio regelmäßig weiter weg in den Urlaub fährt sollte sich bewusst sein dass ein Rücktransport aus z.B. Spanien schnell mal nicht mehr lohnt und euch die nette Dame vom Automobilclub am Telefon zwei Zugtickets schicken will weil ihr das Auto dort verschrotten sollt.... Auch hier hat schon vielen eine Kopie des KGA im Handschuhfach geholfen das man dann kurz aufs Fax legen kann... Ich habe berufsbedingt viel mit Versicherungen und deren Regulierungsverhalten zu tun, und kann nur jedem raten so viel wie möglich zum Fahrzeug zu dokumentieren (Reparaturen, Umbauten, Pflegezustand). Ob man das selbst tut oder einen Sachverständigen beauftragt sei jedem freigestellt - soweit die Kasko es nicht verlangt. Ich wohne unweit von Hohenroda und bin dieses Jahr zu der Zeit mal nicht im Urlaub, also spätestens bis dahin. Grüsse Torsten
10.09.2019, 13:43
Wenn man unzufrieden ist dann kann man sich wirklich super gut an einen neuen Gutachter wenden.
Der kann einem dann ein neues Gutachten herstellen bzw. erstellen. Ich für meinen Teil war auch unzufrieden mit dem ersten Gutachten weil es überhaupt nicht so war wie man es sich vorstellt.. aus dem Grund habe ich mich auch entschieden nach einem neuen zu suchen. Entschieden habe ich mich am Ende dann für https://kfz-gutachter-leoni.de - der hat mir auch echt top Leistungen geboten und mich vor allem auch beraten im Voraus. Ansonsten muss man gucken wie man da vorgeht. Jedenfalls sollte man sich nichts bieten lassen was einem nicht passt. LG
11.09.2019, 09:35
Hallo,
ein Gutachten soll von einem unabhängigen Gutachter erstellt werden, da ist es egal, ob es einem gefällt. Im besten Fall sehen das auch andere "Gutachter" genau so. Das eigene Interesse spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Gruss 1992er NG auf Borbet LS 18" - schwarze Schönheit, mit manuellem Verdeck |
|
Möglicherweise verwandte Themen… | |||||
Thema | Verfasser | Antworten | Ansichten | Letzter Beitrag | |
Wertgutachten | 10 | 6.826 |
14.05.2015, 11:51 Letzter Beitrag: |
||
OCC versichert unsere Autos als Newtimer auf Basis Wertgutachten | 41 | 38.307 |
05.01.2015, 14:04 Letzter Beitrag: |
||
Wertgutachten | 14 | 9.374 |
22.08.2014, 18:40 Letzter Beitrag: |
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste