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06.08.2006, 11:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.03.2008, 15:34 von H;o)lli.)
Ich hab da noch ein Auto das steht seit 24.05.05 abgemeldet da...der TÜV ist seit 3 Monaten glaub ich abgelaufen...!!!Ist jetzt die Frage ob da jetzt eine Vollabnahme gemacht werden muss oder wurde das geändert???Mir sagte jemand das das geändert wurde...!!!
Wenn eine Vollabnahme gemacht werden muss....muss das dann auf der Haupttüvstelle gemacht werden....oder kann das auch ein anderer machen der berechtigt dazu ist???
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Moin,
das Auto darf 18 Monate abgemeldet sein, erst danach brauchst du eine Vollabnahme.
"Nach Ablauf von 18 Monaten seit der vorübergehenden Stilllegung gelten die Fahrzeuge als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen; damit erlischt die Betriebserlaubnis. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht zulässig."
MfG
Basti
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Oh mann....dann hab ich nochmal Glück gehabt....!!!
Vielen Dank
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Hi Leute!
Der Basti hat vollkommen recht, eine Vollabnahme ist erst nach 18 Monaten nötig! Ich weis nur nicht wie es eure Zulassungstelle handhabt, bei uns ist eine Anmeldung ohne gültige HU nicht möglich!
Gruß Micha!
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die Stilllegungsfristen sind ab 1.1.2007 hinfällig. Dann gilt nach EG Recht ein Zeitraum von 7 Jahren.
Gruss Rainer
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Du kannst mit abgemeldetem Fahrzeug und ner "speziellen" Deckungskarte der Versicherung alle Fahrten durchführen, die zur Anmeldung notwendig sind.
TÜV, Werkstatt etc.
wusste ich bis vor ner Woche auch noch nicht.
Frag mal bei Deiner Versicherung nach.
Gruss Stefan
Oben ohne im R52 S oder rechts unten im R + T.....
Irgend wann wieder mit 4Ringen ohne Dach