Standlicht und Nebelscheinwerfer
#1
Guten Tag,
hab eben schnell eine Frage:

Darf man tagsüber mit Standlicht und Nebelscheinwerfer fahren??
Also wenn kein Nebel ist, sozusagen im Sinne der TFL??? Damit man besser gesehen wird.

Oder mit Standlicht allein??

MfG
Grüße
Andre

Ehemals 2.3 L Fünfzylinder, jetzt 2.2 L Fünfzylinder Turbo aus C4/S4, Bremsanlage ebenfalls übernommen, 200 Zellen Kat, 63,5 mm Edelstahlanlage, Samarkand Felgen vom Passat 3C mit 225/40 ZR 18 Michelin Semi Slicks, KAW Fahrwerk (75/50), Kotflügel vorne gezogen, Rieger RS- Stoßstange

Da arbeiten wo andere Urlaub machen.
Ostfriesland, meine Heimat.
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#2
Hallo,

man darf nur bei Sichtbehinderung mit Standlicht und NSW fahren. Standlicht allein ist nicht erlaubt.

Ralf

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#3
Also ist in der Abenddämmerung kein Standlicht mit NSW erlaubt???

Wurde vorhin nämlich von Freund und Helfer angehalten.

Dacht wirklich man darf damit fahren, da meint er ich wolle ihn(sprichwörtlich) verarschen....
Und dieser Herr sagte mir man darf mit Standlicht allein fahren.
Naja.
Grüße
Andre

Ehemals 2.3 L Fünfzylinder, jetzt 2.2 L Fünfzylinder Turbo aus C4/S4, Bremsanlage ebenfalls übernommen, 200 Zellen Kat, 63,5 mm Edelstahlanlage, Samarkand Felgen vom Passat 3C mit 225/40 ZR 18 Michelin Semi Slicks, KAW Fahrwerk (75/50), Kotflügel vorne gezogen, Rieger RS- Stoßstange

Da arbeiten wo andere Urlaub machen.
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#4
Hallo,

hier mal ein Link aus Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Nebelscheinwerfer

Ralf

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#5
Alles klar, vielen Dank
Schönes We
Grüße
Andre

Ehemals 2.3 L Fünfzylinder, jetzt 2.2 L Fünfzylinder Turbo aus C4/S4, Bremsanlage ebenfalls übernommen, 200 Zellen Kat, 63,5 mm Edelstahlanlage, Samarkand Felgen vom Passat 3C mit 225/40 ZR 18 Michelin Semi Slicks, KAW Fahrwerk (75/50), Kotflügel vorne gezogen, Rieger RS- Stoßstange

Da arbeiten wo andere Urlaub machen.
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#6
Hier noch der genaue Wortlaut aus dem Bussgeldkatalog:

117142 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. B 1 10,00
§ 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat

http://www1.polizei-nrw.de/dortmund/serv...dskatalog/

Ralf

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#7
Eigentlich sagt es der Wortlaut ja schon aus: STAND-licht und nicht FahrlichtZwinker
Grüsse  Nobs

-------Bleibt gesund! --------

========================
Baujahr 1991 - 30Jahre Typ89 Cabrio - H-Zulassung in the making Smile




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#8
Hallo,

also bei uns ist es so. Die Tagfahrlicht-Pflicht wurde zwar bis auf Weiteres auf Eis gelegt, dennoch dürfen Fahrzeuge, die bereits auf eine TFL Schaltung umgebaut haben auch mit dieser weiterfahren. Nun ist es so, dass auch alle anderen Möglichkeiten, die in den TFL-Regelungen geltenden Schaltungen bzw Möglichkeiten weiterhin im Straßenverkehr zulässig sind.
Auf gut Deutsch - Nebler mit Standlicht sind erlaubt, da die Standlichter ja automatisch mitleuchten wenn die Nebler an sind. Standlicht alleine nicht, da ja "Standlicht".

Klar? Zwinker Dies gilt für Österreich. KA ob das in D auch so ist.

LG
Werner
Audi Cabrio 2,8 V6 EZ 5/93 Schalter, Walde-Edition [Bild: 121822.png]

Audi A6 2,5TDi V6 Quattro EZ 6/03 Tiptronic [Bild: 145626.png]
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#9
Ich darf also nicht mit Standlicht tagsüber herum fahren?

Also wenn dann Abblendlicht oder Standlicht+Nebelscheinwerfer?

Letzteres würde ich aber nie machen....ich fahre ja keinen 3er BMW Uuups

Felix
der mit der ADR-Wundertüte...

[Bild: DPSPI.jpg]
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#10
FelixXx schrieb:Ich darf also nicht mit Standlicht tagsüber herum fahren?
Nein, weder tagsüber noch nachts.
FelixXx schrieb:Also wenn dann Abblendlicht oder Standlicht+Nebelscheinwerfer?
Standlicht und Nebler nur bei Sichtbehinderung
FelixXx schrieb:Letzteres würde ich aber nie machen....ich fahre ja keinen 3er BMW Uuups

Felix

Da sage ich lieber nichts zuDevil

Ralf

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