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Moin Dealer!
Ich weiss wirklich nicht, was daran misszuverstehen ist:
Skorpi, unser Waldmeister schrieb:Bei taghellem Wetter oder Dunkelheit von Sichtweiten über 80m kostet das Benutzen von Neblern 10 EURO.
Ich weiss aber, dass sehr viele auf unseren Strassen dies nicht verstehen!
Wahrscheinlich erst, wenn sie die 10 Euronen laschen müssen - und viele selbst dann noch nicht...
Sei's drum - ist ja nicht mein Geld
Grüssle, H lli
P.S.: Ach ja, fast vergass ich noch einen anderen Autor....
Guckst Du hier....
Für mich ist der Fall klar - und für Sie, Mr. Watson?!
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Moin Holli,
ich glaub, du hast mich nicht richtig verstanden...
Ich sprach von der Verwendung der NSW als TFL !! Und nicht von der Kombination Standlicht und NSW.
Ich weiß, dass ich 10 € zahlen muß wenn ich das missachte und mach´s deshalb auch nicht !
Mein Gedanke bezog sich auch mehr oder weniger auf Werners Aussage zu Österreich...
Abgesehen davon, hab ich schon begriffen, dass die Bezeichnung auf den Streuscheiben der NSW nicht den Vorschriften für TFL entspricht...
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Hallo,
haben deine NSW eine Zulassung als TFL bzw. tragen deine NSW die RL-Kennzeichnung?
Jetzt sollte aber alles klar sein, oder?
Ralf
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Moin Dealer!
NSW sind in Deutschland ausschliesslich NSW und keine TFL, ob nun mit oder ohne Standlicht.
Genauso ist sowohl Skorpis Aussage, als auch die Richtlinie zu lesen.
Und es gibt in Deutschland keine Regelung bzgl. NSW, wie in Österreich.
Gruss, H lli
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@audi-driver
cabriodealer schrieb:Abgesehen davon, hab ich schon begriffen, dass die Bezeichnung auf den Streuscheiben der NSW nicht den Vorschriften für TFL entspricht...
der dealer
Ich kann lesen...
@Holli
Das war die Kernaussage, welche ich haben wollte !! Danke !
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Hab die Beiträge mit sehr viel Interesse gelesen, da ich auch noch etwas vorhabe. Weiss aber noch nicht wie ich es umsetzten soll.
Was mich nun nur noch ein wenig verwundert hat. Tagfahrleuchten bla, bla, bla, ... Es steht aber auch geschrieben, dass die Tagfahrleuchten beim Einschalten des Abblendlichtes ausgehen müssen. Das kann ich aber nicht so ganz verstehen. Die tollen LED-Streifen in den neuen Audis sind Tagfahrlichter. Diese bleiben aber an, auch wenn das normale Licht eingeschaltet wird.
Weiss hier jemand nen Paragraph, der besagt, dass man Standlichter alleine während der Fahrt nicht anhaben darf?
Wäre cool.
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Hallo,
es gibt keinen Paragraphen der besagt das man nur mit Standlicht fahren darf. Allein das Wort "Standlicht" sagt doch schon alles aus.
Ralf
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@tornardo:
Die LED Tagfahrlichter der neuen Audis leuchten als Tagfahrlicht sehr hell und dimmen bei angeschaltetem Licht (egal ob Stand- oder Abblendlicht) ab.
Die TFL sind nämlich sau hell und blenden wenn es dunkel ist.
Gruß
Pägger
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Warum mich das mit dem Standlicht interessiert. Von der Sache an sich:
Wenn es düster ist, dann ist doch das Standlicht (so wie das Tagfahrlicht) immer noch besser, als wenn ich gar nichts anhab. Dies zu meinen Gedanken.
Wisst Ihr was es kostet wenn mans allein anhat (bei Nebler ja 10,-)?
Ich fahr ja das Facelift-Modell bei diesem ist ja neben dem Nebler noch die Fassung fürs Standlicht (kommt vom Porsche). Der Scheinwerfer hat damit die Zulassung als Nebler + Standlicht (innen). Ich wollte diese Birne aktivieren. Dann könnte ich während der Fahrt dieses Standlicht auch noch zusätzlich anmachen.
Gibt es was, das gegen 4 Standlichter spricht?
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Ich glaube kaumd as was dagegen spricht, diese "Angel-Eyes" sind ja auch insgesamt 4 Standlichtringe, pro seite 2.
Aber deswegen darfst du immernoch nicht mit Standlicht alleine fahren, soweit ich mich zurück erinnere darf das standlicht nur bei stehendem Fahrzeug eingeschaltet sein, oder zusätzlich zum Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer während der fahrt. Aber Standlicht während der Fahrt ist Tabu. Soweit mein Wissensstand, aber was da jetzt genau im Gesetz steht, weiss ich auch nicht.
MfG Max
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