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Hallo Leute,
habe heute einen Bussgeldbescheid bekommen (den Ersten) und habe nicht schlecht gestaunt.
Mein Cabbi ist am 21.12.07 mit 7km/h zu schnell geblitzt worden, in einem Tempo 20 Bereich.
Folgende Geldbeträge sind aufgeführt:
- Bussgeld 15€
- Gebühren 20€
- Auslagen der Verwaltung 3,50€
= 38,50€
Wo gibts das denn?
Ich habe bisher immer nur 15€ gezahlt und jetzt soll ich zusätzlich 23,50€ Verwaltungskram bezahlen???......neeeee
Weis jemand was das soll und ob es verjährt ist, wenn ich bis zum 21.03 nicht reagiere? Eine Zahlungsfrist ist nirgens angegeben.
Achja, der Blitzer ist Festinstalliert.
Felix,
der jetzt erst mal das Bild anfordert
der mit der ADR-Wundertüte...
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Hallo,
mach dich mal hier schlau:
http://www.bussgeldkataloge.de/
Dann auf Bussgeldrechner
Ralf
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Danke Ralf,
das kommt dabei raus:
Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 7 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 15 Euro kosten.
Es handelt sich dabei nur um ein Verwarnungsgeld.
Punkte oder ein Fahrverbot drohen hier nicht.
Wird das Geld nicht rechtzeitig gezahlt,
wird ein förmliches Bußgeldverfahren eröffnet.
Dann kommen (erst mal) 25,60 Euro Gebühren hinzu.
Die 15€ sind ok aber die Gebühr verstehe ich auch jetzt nicht. Vorallem da ich vorher noch nichts bekommen habe.
Das steht übrigens auf der Startseite:
Zu den genannten Bußgeldern kommt ab 40 EUR noch eine
Bearbeitungs- und Zustellgebühr von 23,50 Euro.
Ich bin definitiv unter 40€....das gibt aber einen dicken Wiederspruch
Felix
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Hallo Felix,
zu der "Gebührenstruktur" kann ich leider nichts sagen, vielleicht fragst du mal bei der zuständigen Stelle nach. Müsste in deinem Schreiben angegeben sein.
Ralf
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Hi Ralf,
sie ist angegeben und ich werde da auch anrufen.
Behördentypisch sind sie Sprechzeiten.....naja Du wirst es Dir denken können
Felix
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17.03.2008, 17:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.03.2008, 17:48 von schwupp.)
Hallo Felix!
Der Bescheid ist rechtens so, da er vom Kreis kommt (kann auch Landrat, Regierungsbezirk oder ähnliches sein, ändert sich von Bundesland zu Bundesland). Diese betreiben und unterhalten die festen Radarkästen.
Da hier eine stationäre Geschwindigkeitsaufnahme durchgeführt wird, entfällt das sofortige Anhalten durch Beamte. Da dieses enfällt kommt der Bußgeldbescheid incl. der Gebühren zu Dir nach Hause.
Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch die Polizei wird anschließend sofort angehalten und im Verwarngeldbereich (bis 35€) sofort kassiert.
Lange rede kurzer Sinn, die Gesamtsumme ist o.k.
Eine Verjährung kommt auch nicht in Betracht, da die zuständige Behörde dich innerhalb der Frist (max. 3 Monate nach der Tat) rechtzeitig angeschrieben hat. Es ändert nichts wenn Du es zurückhälst, im Gegenteil, da kommt ruck zuck eine Mahnung und dann gehen die Gebühren nochmal hoch.
Aus meiner Sicht rechtens, innerhalb der Frist und nicht anfechtbar.......es sei denn auf dem Foto ist keiner oder ein anderer.
Viele Grüße,
Roland
...........nu is alles weg.....Cabrio verkauft, Mopedbilder verschwunden.......nenenene .........huch, da is ja doch wieder ein Cabrio
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Moin sagen!
Der Bußgeldrechner ist hier Käse - weil er von innerorts 50 Km/h ausgeht. Von einer verkehrsberuhigten Zone ist dort nichts erwähnt oder auswählbar...und 7 Km/h zu schnell sind in einer 20 Km/h-Zone immerhin über 30% zu schnell...dafür "nur" 15,- €...das geht schon in Ordnung.
Die Verwaltungsgebühren, die noch dazukommen, sind von den zuständigen Behörden (zumindest in Niedersachsen) selbst festsetzbar und orientieren sich am Durchschnitt der vermutlich anfallenden Kosten für die Bearbeitung...sie sind also immer gleich, egal, ob du 7 Km/h oder 70 Km/h zu schnell warst. Die Summe geht aber soweit auch in Ordnung und ist ohnehin nicht im Widerspruch anzugreifen.
Schönen Gruß aus Hang Over!
D n Krypt n
P.S.: Hi Schwupp...da sind sich anscheinend ZKD und ESD mal einig, was...?
Audi 300, Bj. 1965, 15'' Stahlfelgen, sonst alles original, hier mit Hardtop...pssst, vielleicht merkt's ja keiner!
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Don Krypton schrieb:Der Bußgeldrechner ist hier Käse - weil er von innerorts 50 Km/h ausgeht. Von einer verkehrsberuhigten Zone ist dort nichts erwähnt oder auswählbar...und 7 Km/h zu schnell sind in einer 20 Km/h-Zone immerhin über 30% zu schnell...dafür "nur" 15,- €...das geht schon in Ordnung.
Hallo,
meines Wissens gibt es die "Prozentrechnereiregel" überhaupt nicht.
Vielleicht oder ganz bestimmt, kann hierzu @skorpi etwas sagen.
Ralf
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17.03.2008, 18:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.03.2008, 18:26 von H;o)lli.)
Hey Ralf...
Audi-Driver schrieb:Vielleicht oder ganz bestimmt, kann hierzu @skorpi etwas sagen. nicht nur vielleicht, sondern sogar ganz bestimmt sind Don K. und Schwupp vom Fach (wenn auch unterschiedliche "Gewalten" )... nur mal so am Rande erwähnt
Gruss, H lli
Nutzer, die b.a.W. von mir keine weitere Hilfe erwarten können: akte02
Infos dazu auf Nachfrage per PN.
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Hello again...!
Allerdings hat Ralf schon recht, wenn er sagt, dass man hier mit Prozenten nicht argumentieren darf...aber das wollte ich auch nicht...mein Ziel war es, einem unbedachten Einwurf in der Art von "Für so'n bisschen zu schnell so viel bezahlen müssen!!!" vorzubeugen.
Nur, damit das keiner in den falschen Hals bekommt: Ich hab' gesehen, dass Felix mit den 15,-€ keine Probleme hat - sondern nur mit den Verwaltungsgebühren.
Schönen Gruß nochmal!
D n Krypt n
P.S.: ...und der echte Fachmann ist hier in der Tat Skorpi.
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