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HALLO Martin,
Imho irrelevant, ich sehe keinen direkten Zusammenhang.
Gruß,
kAlle
Gruß aus dem schönen Weserbergland,
kAlle
Meine Audis:
A3, Typ 8P, 2004
Cabrio, Typ 89, 1997
Coupé S, Typ C1, 1971
Im Konjunktiv ist alles möglich
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08.04.2009, 20:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.04.2009, 21:00 von H;o)lli.)
Hallo!
In der Tat ist es so, wie schon erwähnt. Pkw mit Anhänger dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen 80 km/h (100 km/h mit Sonderabnahme) fahren. Dieses wird nur durch Geschwindigkeit bestimmende Schilder nach unten begrenzt. Innerorts gilt für alle Arten von Kfz maximal 50 km/h.
Darum ist es unerheblich, ob mit Anhänger oder ohne, da die Überschreitung bei 65 km/h lag. Das einzige, was sich ändert, ist die Höhe des Verwarn- oder Busgeldes und das liegt an der Beschaffenheit des Fahrzeuges. Damit meine ich, ob es z.b. ein Fahrzeug bis 7,5 to ist oder über 7,5 to.
Viele Grüße,
Roland
...........nu is alles weg.....Cabrio verkauft, Mopedbilder verschwunden.......nenenene
.........huch, da is ja doch wieder ein Cabrio
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Nabend!
Mit Pkw + Anhänger zahlst du beim Verwarngeld 5 EURO mehr.
Also wenn du innerhalb der geschlossenen Ortschaft mit vorwerfbar 11-15 km/h zu schnell warst, zahlst du anstelle von 25 EUR halt 30 EUR.
Das gilt auch für Lkw bis 7,5t.
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)
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Vespa VBB 150 und PX 200