Was tun bei verpfuschten Reparaturen?
#1
Hallo Freunde des Offen-Fahrens,

ich habe eine Frage zu einem Nicht-Cabrio - ich hoffe, es nimmt mir keiner übel. Hoffentlich sieht mich keiner

Wir haben etwas Ärger mit einem Audi A3 Baujahr 2003 (bzw. eigentlich meine bessere Hälfte, denn es ist ihr Wagen.) Und zwar haben wir vor 1 Jahr und 3 Monaten den Zahnriemen bei der 90.000km-Inspektion in einer freien Werkstatt wechseln lassen. Seitdem ist meine Frau zwar nur 11.000 km gefahren, aber trotzdem ist gestern der Zahnriemen während der Fahrt gerissen und sie damit natürlich liegen geblieben. Bin verärgert!

Wir wissen noch nicht, ob ein großartiger Schaden entstanden ist, aber ich seh schon 4-stellige Summen von unserem Konto runtergehen. So ganz einsehen will ich das natürlich nicht - schließlich haben wir um genau das zu vermeiden das Ding ja präventiv wechseln lassen.

Hat jemand Erfahrung damit, wie es in einem solchen Fall mit Gewährleistung aussieht? Meines Wissens gibt es auf Reparaturen 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Wobei ich vermute, daß man selbst der Werkstatt beweisen muß, daß die Arbeiten nicht sachgemäß ausgeführt wurden. Und mir stellt sich natürlich die Frage, ob diese Gewährleistung sich dann quasi nur auf den Zahnriemen bezieht - die 10 Euro könnte man sich dann auch gleich in die Haare schmieren.

Mit der Werkstatt haben wir noch nicht gesprochen (der Wagen steht bei einer anderen) und ich will natürlich hier auch keine Rechtsberatung, aber vielleicht hat ja jemand schon mal was ähnliches erlebt??


Ritschie
(Der froh ist einen alten Blecheimer mit Stoffmütze zu besitzen, der einfach ganz brav und ohne murren durch die Gegend fährt...)
Wer anderen eine Bratwurst brät, hat ein Bratwurst-Bratgerät!
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#2
hallo ritschie,

sofern die "frei"werkstatt in der kfz innung ist, hättest du etwas mehr glück. dann solltest du das gespräch mit der werkstatt suchen, kommst du da nicht auf eine einigung, kannst du die schiedstelle der kfz innung anrufen und dein anliegen vortragen. der spruch der schiedstelle ist nur für die werkstatt binden , nicht für dich. könnte also helfen sich zu einigen. ob der fehler am einbau liegt, wird durch dich zu beweisen sein und sehr aufwändig und teuer, da, wie du schon schreibst, du in der beweislast bist.

finde heraus ob w.o. beschrieben die kfz innung hier mitspielen kann, dann hättest du vielleicht eine kleine chance auf teilung der kosten oder mehr...
viel glück,

chris

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#3
Hi

Die Frage ist halt auch warum der ZR reißt das kann ja auch verscheiden Ursachen haben.

Ein Gutachter kann hier sicher auch etwas mehr Licht ins Dunkel bringen.

Wenn man beim ADAC ist gibt es sicher auch Möglichkeiten sich beraten zu lassen.

Viel Glück.

MFG Robert
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#4
Hallo Ritschie,

die von Dir genannten 2 Jahre Gewährleistung stimmen erstmal.
Die Gewährleistung betrifft auch nicht nur das Bauteil sondern
auch die geleistete Arbeit. Aus genau diesem Grund verweigern
einige Werkstätten den Einbau angelieferter Teile oder
klammen für die damit verbundenen Arbeiten die
Gewährleistung aus (hier ließe sich streiten, ob
das überhaupt zulässig ist)

ABER: Werkstätten dürfen diese 2 Jahre durch ihre
Reparatur(geschäfts)bedingungen auf 1 Jahr verkürzen.
Und diese Kürzung auf 1 Jahr macht nahezu jede Werkstatt!

Hinzu kommt: nachdem die ersten 6 Monate um sind, tritt
die Beweislastumkehr ein. Dann musst Du beweisen,
dass die Werkstatt Mist gebaut hat.

Konkret kommt evtl. noch etwas hinzu (je nach Bauart
des Motors): Wenn der Zahnriemen z.B. die Wasserpumpe
antreibt, diese aber nicht mitgewechselt wurde (die Werkstatt wird
im nachhinhein immer sagen können "Kunde wollte das nicht"),
dann kann ein durch normalen Verschleiß bzw. Konstruktionsmängel geschädigtes Antriebsrad der Wasserpumpe den Zahnriemen
im Zeitraffer umbringen. Entsprechendes gilt für irgendwelche
Spannrollen bzw. Lager, die man beim Zahnriemenwechsel evtl.
wechseln könnte.

Ergebnis: Das 1 Jahr ist rum. Die ersten 6 Monate erst recht
Folge: Die Werkstatt ist aus der Gewährleistung raus.

Letztendlich kannst Du nur auf Kulanz der Werkstatt hoffen
und z.B. den vergünstigten Einbau eines von Dir beschafften
Gebraucht-Ersatzmotors raushandeln.

Als Trost: Ich habe mich mit diesem Thema auch schon
ausgiebig beschäftigen dürfen. Mein erstes Auto wurde
immer treudoof zu VW gebracht, um ja alle Inspektionstermine
einzuhalten. Trotzdem riss nach 150tkm der Zahnriemen.
Jeder Monteur wusste damals, dass bei VW-Motoren spätestens
nach 120tkm der Zahnriemen gewechselt werden muss.
Nur stand das nicht in den Inspektionsvorschriften...
Seit dieser Erfahrung bringe ich meine allten Autos nicht
mehr zur Inspektion sondern .

Die Welt ist schlecht!

Disclaimer: Auch wenn ich beruflich im Rechtssektor unterwegs bin, stellen die obigen Zeilen keine Rechtsberatung dar.
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#5
Hallo nochmal,

in der KFZ-Innung scheint die Werkstatt nicht zu sein - zumindest finde ich keinen Hinweis darauf. Die AGBs habe ich leider auch nirgendwo - wahrscheinlich hängen die einfach nur bei denen im Laden aus. Also würde ich mal davon ausgehen, daß die die Gewährleistung wirklich auf ein Jahr beschränkt haben. (Die wären ja blöd, wenn nicht....) Damit hätte sich das also erledigt und wir können allenfalls auf Kulanz hoffen.

Übrigens haben wir damals natürlich gleich alles austauschen lassen - also das "VW/Audi Zahnriemen KIT" plus Wasserpumpe für ~300 EUR - so steht es zumindest auf der Rechnung drauf.

Na, mal schauen, was jetzt wirklich kaputt ist...seufz

Ritschie
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#6
Fahr einfach mal zur Werkstatt, trage dem Chef / Meister (je nachdem, mit wem du dich besser verstehst) dein Problem vor, bringe die Rechnung etc. von damals mit und schau, wie die Werke von sich aus auf den Vorfall reagiert. Meist bringt reden mehr als nen Anwalt o.ä.

Dies solltest du allerdings tun, BEVOR !!!! du von jemand anderem (Gutachter/andere Werkstatt) Hand an den A3 legen lässt.
Gruß Jürgen

[Bild: 7h4kmmhx.jpg]

Im Alltag / für die Familie: Opel Insignia SportsTourer 4x4 Biturbo CDTi OPC-Line mit voller Hütte (bis auf eHeckklappe und Panoramadach)
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#7
(15.05.2013, 07:50)Audi_JR schrieb: Dies solltest du allerdings tun, BEVOR !!!! du von jemand anderem (Gutachter/andere Werkstatt) Hand an den A3 legen lässt.

Gutachter bringt hier wohl eh nichts mehr, außer
zusätzliche Kosten. Die Gewährleistung ist abgelaufen.
Somit kann man nur noch auf die Kulanz der
Werkstatt hoffen.
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#8
(14.05.2013, 22:26)svenusABC schrieb: ABER: Werkstätten dürfen diese 2 Jahre durch ihre
Reparatur(geschäfts)bedingungen auf 1 Jahr verkürzen.
Und diese Kürzung auf 1 Jahr macht nahezu jede Werkstatt!

Hallo Sven,

kannst du diese Info belegen?

Eine Möglichkeit, als gewerblicher Anbieter gegenüber einem Privatkunden die Gewährleistung auf ein neues Ersatzteil und dessen Einbau einzuschränken, würde mich doch sehr verwundern.

Gruß Rainer
[Bild: ld7bqtrs.jpg]

Mingblau Perleffekt, Interieur by http://www.km-lederdesign.de/ , Recaro`s, Tempomat und originale Zusatzinstrumente nachgerüstet, US-Blinkleuchten, 2-teilige 8x17 RH-Felgen mit 225/45er Conti Sport Contact 3 (Bolero`s zum Aufarbeiten auf Lager Smile ), Bilstein B6, 20er Eibach-Federn, 20mm Höherlegungs-Kit (Weitec)

Alltag: ´95er A6 2.6, 2012er Sharan 2.0 TDI 
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#9
Hallo Deguello81,

ja, ich kann das belegen. Ich wähle einfach den ganz
pragmatischen Ansatz ohne rechtliche Normen:

http://www.adac.de/infotestrat/reparatur...fault.aspx

Zitat:
Eine Werkstatt muss wenigstens zwölf Monate für Mängel einstehen, die sie verursacht hat. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist hierfür zwar eine längere Frist von zwei Jahren vorgesehen, doch diese darf auf die Hälfte reduziert werden – was in der Praxis allermeist getan wird. Auch die in vielen Betrieben zugrunde gelegten Reparaturbedingungen des Zentralverbands des deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK) beschränken die Haftung auf zwölf Monate. Entsprechend der gesetzlichen Sachmängelhaftung muss die Werkstatt einen Mangel unter Übernahme aller Kosten im eigenen Betrieb beheben. Ausgeschlossen sind Defekte aufgrund von gewöhnlichem Verschleiß.

Nach den ersten 6 Monaten ist bei so einer Geschichte
die Sache eh gegessen. Beweis mal, dass der Zahnriemen
falsch bzw. mit einer vorhandenen Beschädigung eingebaut
wurde. Das kannst Du vergessen, auch wenn der
normale Lebenssachverstand dafür spricht.
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#10
Hallo zusammen,

konkretes haben wir noch nicht, aber die Werkstatt hat bestätigt, daß es definitiv ein Motorschaden ist. Jetzt wollen sie erstmal gucken, was genau kaputt ist und vor allem wie das passieren konnte. Der Meister dort sagte, daß das für ihn bisher völlig unerklärlich sei - dafür schlägt zumindest sein Schrauberherz höher: Er hat jetzt endlich mal wieder was kniffliges zu tun, so daß er uns auch gleich mit einem Rabatt unter die Arme greift... Wie heißt es so schön - des einen Freud des anderen Leid.

Mit der ursprünglichen Werkstatt (die, die den Zahnriemen gewechselt hat) will sich der Meister auch persönlich in Verbindung setzen - das hatten wir bisher nicht getan, weil wir erstmal die Ursache geklärt haben wollten. Mit Gewährleistung ist aber definitiv nichts mehr zu machen.

Grüße,
Ritschie
Wer anderen eine Bratwurst brät, hat ein Bratwurst-Bratgerät!
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