Hier ist auch einer sein Cabriolet unfreiwillig losgeworden
#11
Aber da die Stadt ja anscheinend nur SEIN Auto versiegelt hat, muss es doch vorher einen Stichtag zur Räumung der Tiefgarage gegeben haben; heißt im Klartext, dass an DIESEM Stichtag die Tiefgarage noch so intakt war, dass andere Fahrzeuge im Gebäude bewegt werden konnten.

Dieses Schreiben zum Stichtag hätte von Amtswegen her per Einschreiben zugestellt werden müssen, sodass die Beamten sicher gehen können, dass der Brief den Empfänger/Halter des Fahrzeuges auch persönlich erreicht hat.

Wenn der Halter also per Einschreiben nicht anzutreffen und auch bei der Räumung der Tiefgarage nicht anwesend war, muss doch meiner Meinung nach die Stadt ein Abschleppunternehmen beauftragen, das Fahrzeug zu räumen! Bei Falschparken kommen die auch innerhalb einer halben Stunde, aber bei drohenden Verlustes des Fahrzeuges kommt keiner? Das kann mir keiner erzählen.

Jetzt kenne ich aber die Tiefgarage, bzw. deren Größe nicht, kann ja gut sein, dass ein Abschleppfahrzeug nicht hinein passt (wobei es auch umgebaute Abschlepp-Sprinter gibt die rein passen sollten) aber irgendeine Möglichkeit zur Räumung gibt es immer, zur Not Schlüsseldienst die Tür öffnen lassen und das Fahrzeug schieben/mit anderem Auto ziehen!

Gruß Manny
Gruß Manny
Autofotografie
 
Veränderungen:
IMSA GTO-Folierung; Facelift Umbau
; Boschmann und Hifonics Lautsprecher samt Verstärker; Audi Navigation Plus DX mit TMC-Box mit Multi-Media Interface, Dietz 1212/B, Zemex DVB-T D90 2G und Parrot CK3100;
ZV-Panikschalter im Türgriff; TFL in den Nebelscheinwerfern; Scheinwerferreinigungsanlage; 12V Steckdose im Kofferraum; Hardtop; MAM6 Felgen; Sportlenkrad mit Glatt-/Lochleder unten abgeflacht; Reinhold Module;
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#12
Hallo!
Meiner Meinung nach, so habe ich es immer praktiziert und bin immer so weiter gekommen, wo ein Wille ist ist auch ein Weg.
Versuchen, Leute für sein Dilemma zu sensibilisieren. Dann um Hilfe bitten, Möglichkeiten ausloten. Dazu bedarf es auch unter Umständen vielleicht mal unmögliches möglich machen zu wollen.
Es kommt auf den Willen an.
Gruß
Andreas
Gruß
Andreas
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Respekt Ein Fünfer in Ehren kann keinem Verwehren Ätschibätsch    [Bild: 658269_3.png]






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Bedankt durch: alpha1hit
#13
Hi,

rein vom gesunden Menschenverstand hätte eine Ermittlung zum Fahrzeughalter erfolgen müssen. Da es ja ein angemeldetes Fahrzeug war - läuft diese auch nicht ins leere.
Demnach hätte das Auto auch von Amtswegen her sichergestellt werden können. Die Kosten für die Sicherstellung hätte ich dann gern gezahlt...

Mal angenommen die Mieter sind angeschrieben worden und der Stellplatz wurde nur untervermietet an den Cab-Besitzer - so konnte er womöglich nichts davon erfahren. Dann aber würde ich alle Rechtsmittel versuchen die es gibt. Dennoch hätte das Fahrzeug auf Kosten des Besitzers sichergestellt werden können/müssen.

Allerdings wird ein Gebäude auch nicht einfach versiegelt ohne Ankündigung. Es sei denn es ist Gefahr in Verzug.

Irgendwas ist da arg schief gelaufen, meine ich und die Ämter ticken manchmal etwas seltsam.

Wiegald
Genitiv ins Wasser, denn es ist Dativ...
[Bild: 156482.png]
Westsachsen-Chapter
ABK auf 8x18 & 225/40, Weitec-Ultra GT 40/40, Grill- & Windschotteigenbau,
TFL via Fernlicht incl. Comming Home, Walde-Parts, Reinhold-Modul, MAL und "fast Vollausstattung"
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#14
Hi,

soweit ich den Beitrag verstanden habe, sind vom Bauamt sämtliche Mieter der Stellplätze angeschrieben worden und bis auf den Cabriobesitzer konnten ale erreicht werden und haben ihre Fahrzeuge entfernt. Nur eben der eine nicht, denn der war im Urlaub. Dann hat das Amt halt versiegelt und damit den Deckel drauf gemacht. Ob ein Abschleppen möglich gewesen wäre, keine Ahnung. Nicht in jede Tiefgarage kommt ein Abschlepper rein. Und ausserden hätte ja jemand die Kosten auslegen müssen. Vermutlich hat der Sachbearbeiter auch noch ein paar andere DInge zu tun, als sich darum zu kümmern, dass auch noch das letzte Fahrzeug vom Besitzer rausgefahren wird und dann war die Frist um. Peng. Superdoof gelaufen, aber die Häme, die im Sternartikel verbreitet wird, ist mir zu billig. Sich aufregen kann jeder, es aber besser machen und/oder das dann auch bezahlen wollen, das will dann wieder keiner.

MfG

Stephan
Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.
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#15
Hallo zusammen
anscheinend gibt`s jetzt gleich bei Stern TV ein Happy End der Geschichte... Also wenn möglich: RTL einschalten

viele Grüße
der Charly
„ Wir bauen Autos die keiner braucht, aber jeder haben will“ Zitat von Ferry Porsche
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Bedankt durch: ManuelL
#16
War gestern lieber ZDF Zuschauer.

Gibts denn was neues?
Gruß Jürgen

[Bild: 7h4kmmhx.jpg]

Im Alltag / für die Familie: Opel Insignia SportsTourer 4x4 Biturbo CDTi OPC-Line mit voller Hütte (bis auf eHeckklappe und Panoramadach)
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#17
Hi,

ja, ein Happy-End.

Die Verwaltung hat einen Bausachverständigen beuaftragt, die zwischenzeitlich eingezogenen Hilfstützen zu begutachten und der hat das Gebäude für das Entfernen des Cabs freigegeben. Also konnte es aus seiner (im übrigen mit einem Tor abgeschlossenen) Parkbucht rausgefahren werden. Ente gut, alles gut.

MfG

Stephan
Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.
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#18
Moin, Moin

das ist doch Behörden Willkür gewesen. Wie lange war der denn in Urlaub ? 6 Monate ???

Ein Parkhaus ist innerhalb einer Woche Einsturz gefährdet ?

Da haben aber welche schon Jahre lang gepennt.

Das ist Deutschlands Bürokratie. Kann doch kein normal denkender Mensch nachvollziehen.

Gruß aus OWL





Ich bin für alles "offen"

Sonnige Grüße aus OWL

       Thorsten









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#19
(02.10.2014, 09:18)salador schrieb: die zwischenzeitlich eingezogenen Hilfstützen zu begutachte

Typisch deutsche Bürokratie:

Der Besitzer des Cabs darf keine 5 min rein um sein Auto zu holen, ein ganzer Bautrupp kann jedoch taglang problemlos Hilfsstützen einziehen.

Uuups

Aber hauptsache er kann jetzt wieder Cabrio fahren.

Was mich jedoch noch interessieren würde wären folgende Fragen:

1. Kann er Nutzungsausfall gg. der Stadt/Verwaltung geltend machen?
2. Musste er für das eine Jahr in dem er das Auto nicht nutzen konnte Steuer und Versicherung zahlen?
3. Kann er diese kosten ebenfalls gegenüber Stadt/Verwaltung geltend machen?
Gruß Jürgen

[Bild: 7h4kmmhx.jpg]

Im Alltag / für die Familie: Opel Insignia SportsTourer 4x4 Biturbo CDTi OPC-Line mit voller Hütte (bis auf eHeckklappe und Panoramadach)
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#20
(02.10.2014, 10:46)Audi_JR schrieb: Was mich jedoch noch interessieren würde wären folgende Fragen:

1. Kann er Nutzungsausfall gg. der Stadt/Verwaltung geltend machen?
2. Musste er für das eine Jahr in dem er das Auto nicht nutzen konnte Steuer und Versicherung zahlen?
3. Kann er diese kosten ebenfalls gegenüber Stadt/Verwaltung geltend machen?

Hi,

1. Dazu müsste er dem Amt nachweisen, dass man gegen Vorschriften verstossen hat. Wenn ich die Sachlage richtig verstehe, dann lautet der Vorwurf ja gerade, dass das Amt sich kleinlich an die Vorschriften gehalten hat und eine vorschriftsgemässe Lösung (Sicherung des Gebäudes/Erneute Begutachtung&Freigabe/Entfernen des Wagens) nicht zügig betrieben hat, sondern erst auf Druck des TV-Magazins gehandelt hat.
Man kann ein Amt wegen Untätigkeit verklagen und sie so zum Handeln zwingen, aber der Drops ist ja nun gelutscht. Ich bezweifle daher, dass der Besitzer des Cabs eine Anspruch gegenüber dem Amt hat. Eher noch gegenüber dem Eigentümer der Klabache.
Der Besitzer hatte ja einen Anwalt eingeschaltet, der ihm aber nicht helfen konnte. Interessant wäre zu wissen, wieso der das Mandat zurückgegeben hat.

2. & 3. Vermutlich schon. Abmelden konnte er ja nicht. Vielleicht könnte er das aber als Schaden gegenüber dem Eigentümer (siehe oben) gelten machen.

Was mich wundert, warum prügeln eigentlich alle auf die Verwaltung ein, der Eigentümer aber ist für alle aussen vor? Kann es vielleicht sein, dass jemand, der sein Gebäude so verkommen lässt, dass es akut einsturzgefährdet ist, sich auch nicht angemessen darum kümmert, dass einer seiner (Unter-)Mieter sein Fahrzeug da wieder raus bekommt?
Wennes um Schadensersatz geht, dann dürfte hier IMHO, aber IANAL, viel eher was zu reissen sein.

MfG

Stephan
Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.
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