Maveric schrieb:Ich hab mal 10 Euro gelöhnt weil die Sicht nach hinten nicht frei war im Winter durch angefrorenen Schnee!!! Ich hab ihm dann versucht klar zu machen das man auf einer Kunststoffscheibe schlecht kratzen kann. Das Argument mit den zwei Außenspiegeln war absolut hoffnungslos.
hmm.. dann hatte der Beamte in dem Fall keine Ahnung!
Wenn deine zwei Außenspiegel vorhanden und nicht vereist waren, wo war dann das Problem??? In dem Fall kann man auch das Verwarngeld ablehnen und den Rechtsweg bestreiten!
@ Thilo
So ein Thread oder so einen ähnlichen gab es bereits mal.
Lese ich die Frage richtig? Wenn deine Heckscheibe nicht mehr vorhanden (durch zukleben, verdunkeln, etc.) ist, ob du dann mit 2 Außenspiegeln fahren darfst, ohne dass die BE erlischt?
Antwort: JA !
Es reichen beide Außenspiegel! Es fahren genug Golf (1er und 3er) Cabrios rum, die die Heckscheibe nicht ausgeschnitten haben und somit ein komplett schwarzes Stoffverdeck haben.
Grüße, Skorpi
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)
Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200
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