11.03.2008, 10:28
Also nachdem es als offizielles Nummernschild erhältlich ist stellt sich die Frage ob erlaubt nicht, eher eben ob man das einfach wahlweise bekommen kann, über Eintrag im KFZ-Schein oder ob das nur per Ausnahmegenehmigung eingetragen wird, wenn man z.B. keine sinnvolle Befestigungsmöglichkeit für ein KFZ-Kennzeichen hat.
Ausnahmegenehmigung könnte kompliziert sein, hier in Bayern bekommt man die über die zuständige Regierung. Hab ein Trike bei dem es ja bauartbedingt u.A. kein vorderes Kennzeichen gibt. Damit ich das in Bayern anmelden konnte brauchte ich ne Ausnahmegenehmigung der Regierung von Oberbayern. Vorteil ist das ich Mangels vorderem Kennzeichen keine AU machen kann, Nachteil das ich trotz ungeregeltem KAT keine Steuerreduzierung bekam.....
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Denke die Antworten bekommst Du am schnellsten und genauesten über irgendeinen Schilderfuzzy bei Deiner Zulassungsstelle.
Ausnahmegenehmigung könnte kompliziert sein, hier in Bayern bekommt man die über die zuständige Regierung. Hab ein Trike bei dem es ja bauartbedingt u.A. kein vorderes Kennzeichen gibt. Damit ich das in Bayern anmelden konnte brauchte ich ne Ausnahmegenehmigung der Regierung von Oberbayern. Vorteil ist das ich Mangels vorderem Kennzeichen keine AU machen kann, Nachteil das ich trotz ungeregeltem KAT keine Steuerreduzierung bekam.....
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Mercedes SL 280 1994 schwarz, orig. Zustand
TT Roadster 2002 1,8 180PS, E-Verdeck, Vialle-LPG (Muldentank 40 Liter netto)
A6 4f 4,2 2005, Luftfederung, Prins-LPG (Muldentank 86Liter netto!)
verkauft:
Audi Cabrio 2,6 1994, schwarz, man. Verdeck, 175'Tkm, orig. Zustand
TT Roadster 2002 1,8 180PS, E-Verdeck, Vialle-LPG (Muldentank 40 Liter netto)
A6 4f 4,2 2005, Luftfederung, Prins-LPG (Muldentank 86Liter netto!)
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