38,50€ wegen 7km/h zu schnellem Fahren
#6
Hallo Felix!

Der Bescheid ist rechtens so, da er vom Kreis kommt (kann auch Landrat, Regierungsbezirk oder ähnliches sein, ändert sich von Bundesland zu Bundesland). Diese betreiben und unterhalten die festen Radarkästen.
Da hier eine stationäre Geschwindigkeitsaufnahme durchgeführt wird, entfällt das sofortige Anhalten durch Beamte. Da dieses enfällt kommt der Bußgeldbescheid incl. der Gebühren zu Dir nach Hause.
Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch die Polizei wird anschließend sofort angehalten und im Verwarngeldbereich (bis 35€) sofort kassiert.
Lange rede kurzer Sinn, die Gesamtsumme ist o.k.
Eine Verjährung kommt auch nicht in Betracht, da die zuständige Behörde dich innerhalb der Frist (max. 3 Monate nach der Tat) rechtzeitig angeschrieben hat. Es ändert nichts wenn Du es zurückhälst, im Gegenteil, da kommt ruck zuck eine Mahnung und dann gehen die Gebühren nochmal hoch.

Aus meiner Sicht rechtens, innerhalb der Frist und nicht anfechtbar.......es sei denn auf dem Foto ist keiner oder ein anderer.

Viele Grüße,
Roland
...........nu is alles weg.....Cabrio verkauft, Mopedbilder verschwunden.......nenenene Da bin ich aber traurig!  .........huch, da is ja doch wieder ein Cabrio Big Grin
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RE: 38,50€ wegen 7km/h zu schnellem Fahren - von schwupp - 17.03.2008, 17:42

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