Sorry, da habe ich gerade den falschen Thread erwischt:
Hallo,
hier noch ein weiteres Statement von Skorpi. Übrigens aus dem gleichen Thread, aber die hast du ja alle schon gelesen.
Ralf
Hallo,
hier noch ein weiteres Statement von Skorpi. Übrigens aus dem gleichen Thread, aber die hast du ja alle schon gelesen.
Ralf
Skorpi schrieb:Also, in 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO §51 steht, dass 2 max. 4 (jedoch davon zwei in Scheinwerfern) zulässig sind.
Das verstehe ich so, dass wenn du die Standlichter direkt im Hauptscheinwerfer sitzen hast (wie z.B. VW Golf 1 und 2) und diese durch das Abblendlicht "übertönt" werden, es dann zulässig ist.
Bei unseren Cabs sitzen die Standlichter ja neben den Scheinwerfern und würden somit mit zwei weiteren Standlichtbirnen (wie z.B. im RS2 Nebler) 4-fach leuchten!
Das ist unzulässig!
Es dürfen also insgesamt 4 Standlichtbirnen vorhanden sein, jedoch darf man bei Abblendlicht nur 2 davon sehen!
NUR mit Standlicht rumfahren ist ja auch nicht zulässig, so dass man immer nur 2 Standlichter im Betrieb sehen darf!
Sonst kommen auf einem ja 8 Lichter zugefahren (4 Standlicht, 2 Abblendlicht, 2 Nebler)...
ZUSATZ: die 2 ringförmigen Lichtleisten nebeneinander hinter der Abdeckscheibe (BMW) werden als eine Begrenzungsleuchte angesehen!!!
Skorpi :blues: