07.04.2008, 13:52
Bruchi schrieb:Hi Ralf,
schönen dank für die Links. da kommt man als nicht Jurist ganz schön ins Grübbeln beim lesen dieser Sätze. Bin mir auch nun nicht 100% sicher ob ich das alles zusammengefasst verstanden habe. Der vorausfahrende LKW der von seiner Ladung den Stein verloren hat muss für den Schaden des dahinter fahrenden Autos voll haften und trägt die Beweispflicht das Gegenzeil unter Umständen wieder zu belegen was nicht möglich sein dürfte?Hat schonmal jemand einen solchen Schaden über die entsprechende Transporterfirma abgewickelt? Wie tritt man da ran, also den LKW Fahrer direkt ranholen oder die Firma anrufen bzw hin fahren?
Bruchi
Hallo,
mir hat ein Mal ein vorausverfahrender LKW einen dicken Kieselstein auf die Scheibe geschleudert. Das hat derart laut geknallt und mich so erschrocken, dass ich gar nicht auf das Kennzeichen des LKW achten konnte. Da ich alle Autos auf Teikasko ohne SB laufen habe, war es mir im Prinzip relativ. Mir wären die Diskussionen mit der LKW-Firma auch viel zu stressig.
Ralf