19.05.2008, 09:53
Hi nochmal =)
Es gibt sicher auch wieder Prüfer die dieses eintragen nur sollte dabei gesagt werden das das dennoch zur Stillegung des Fahrzeuges kommen kann auch wenn Sachen eingetragen sind! Wenn ich mir jetzt z.B. 10jx19" rundrum drauf mache und das eintragen lasse aber die freigängigkeit nicht gegeben ist kann dieses von der Polizei beanstandest werden und eine Nachprüfung unter deren Augen gemacht werden welche zum Ergbniss kommt Freigängigkeit nicht gegeben Austragung der Felgen was wiederum bedeutet Fahren ohne Betriebserlaubniss,
was wiederum bekanntlich eine anzeige und ein bußgeld kostet.
mfg Thorben
Es gibt sicher auch wieder Prüfer die dieses eintragen nur sollte dabei gesagt werden das das dennoch zur Stillegung des Fahrzeuges kommen kann auch wenn Sachen eingetragen sind! Wenn ich mir jetzt z.B. 10jx19" rundrum drauf mache und das eintragen lasse aber die freigängigkeit nicht gegeben ist kann dieses von der Polizei beanstandest werden und eine Nachprüfung unter deren Augen gemacht werden welche zum Ergbniss kommt Freigängigkeit nicht gegeben Austragung der Felgen was wiederum bedeutet Fahren ohne Betriebserlaubniss,
was wiederum bekanntlich eine anzeige und ein bußgeld kostet.
mfg Thorben
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben
Fahrzeug:
96er Audi S4 B5 1,8T GT28RS 280PS in Rein Weiss aus der Mischbank mit Carbon Haube und Dach
Audio:
Zenec 7" Radio, ESX VX 6.2c, Audio System F2 130 III Twister + Notlösung TOXIC 10" Subwoofer im Kofferraum
Thorben
Fahrzeug:
96er Audi S4 B5 1,8T GT28RS 280PS in Rein Weiss aus der Mischbank mit Carbon Haube und Dach
Audio:
Zenec 7" Radio, ESX VX 6.2c, Audio System F2 130 III Twister + Notlösung TOXIC 10" Subwoofer im Kofferraum