21.05.2008, 16:40
Das stimmt aber so wiederum auch nicht ganz. Nur weil es ne Audi-Teilenummer hat muss es nicht
zum Auto gehören. Von daher ist der Einwand des TÜVers schon berechtigt. Da es aber zu diesem
jenen Modell von Brodnik gehört ist ein Nachweis über eine ABE aber hinfällig. Also muss man lediglich
klar machen das das Teil zur Ausstattung des Fahrzeugs gehört. Da reicht ein einfacher Beleg vom
Freundlichen denke ich. Wenn man sich zum Beispiel bei späteren Cabriomodellen mit Airbag ein Nardi ohne
Airbag einbaut dann geht das nicht. (Hatte ich auch ne Zeit lang aber ohne TÜV. Den hätte ich wohl auch
nie bekommen)
zum Auto gehören. Von daher ist der Einwand des TÜVers schon berechtigt. Da es aber zu diesem
jenen Modell von Brodnik gehört ist ein Nachweis über eine ABE aber hinfällig. Also muss man lediglich
klar machen das das Teil zur Ausstattung des Fahrzeugs gehört. Da reicht ein einfacher Beleg vom
Freundlichen denke ich. Wenn man sich zum Beispiel bei späteren Cabriomodellen mit Airbag ein Nardi ohne
Airbag einbaut dann geht das nicht. (Hatte ich auch ne Zeit lang aber ohne TÜV. Den hätte ich wohl auch
nie bekommen)
sonnige Grüße
Torsten
![[Bild: Siggi2.jpg]](http://www.mtemplin.de/audi/Siggi2.jpg)
6.Bickenrieder Schraubertage 2013
Torsten
![[Bild: Siggi2.jpg]](http://www.mtemplin.de/audi/Siggi2.jpg)
6.Bickenrieder Schraubertage 2013