07.07.2008, 14:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.07.2008, 14:24 von Lord of the Rings.)
Moin moin,
du benötigst ein Festigkeitsgutachten für die Felge (vom Hersteller).
Danach rufst du beim TÜV an und erklärst, was du möchtest und fragst welche Auflagen für die Eintragung bestehen und kommst diesen Auflagen nach - kann eigentlich keine besonderen Auflagen geben, denn die Felgen stimmen im Durchmesser und der ET mit anderen auf dem CAB eintragbaren Felgen überein. Einzige Hürde könnte nur seein, was im Festigkeitsgutachten steht-.
Du wirst staunen, wie freundlich und hilfsbereit der TÜV sein kann.
Gruß
Michael
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Danach rufst du beim TÜV an und erklärst, was du möchtest und fragst welche Auflagen für die Eintragung bestehen und kommst diesen Auflagen nach - kann eigentlich keine besonderen Auflagen geben, denn die Felgen stimmen im Durchmesser und der ET mit anderen auf dem CAB eintragbaren Felgen überein. Einzige Hürde könnte nur seein, was im Festigkeitsgutachten steht-.
Du wirst staunen, wie freundlich und hilfsbereit der TÜV sein kann.
Gruß
Michael
In China isst man das Auge mit
Zwo-Achter mit Allem
Schmidt Revolution Modern Line mit 225/40 x16 und Low Tec StreetComfort 9.1, komplett neu beledert mit Leder Valcona kardamom, Heizregister neu , Recaro Sitze
BBS RS 334 in 9x17 ET 21 vo und 9,5x17 ET20 hi mehr geht nicht
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