13.07.2008, 01:21
semu schrieb:Einspruch euer Ehren,
Einspruch abgelehnt! Bei dem zur Argumentation (nämlich Ihrem) herangezogenen Fahrzeug
handelt es sich nicht um eine Originalkonfiguration und es wird aus diesem Grund
nicht als Beweismittel zugelassen!
Ollfried schrieb:Ob das mit dem Reinhold-Modul zusammenhängt?Das erscheint mir logisch. Müsste man nochmal auf breiterer Basis
überprüfen.