16.07.2008, 12:47
Hi Owe,
Einspruch!
Im Stellmotor sind zwei Elektromotörchen. Der eine schiebt den Riegel raus und rein. Der andere schiebt einen Querriegel in den Hauptriegel, um diesen gegen mechanische Beeinflussung von außen zu sichern.
Wenn also das Schloß per Stellmotor zugeschlossen worden ist und der Sicherungsriegel reingefahren ist (z.B. passiert das bei Verdeckbetätigung) und dann der Motor für den Sicherungsriegel stirbt, ist der Kofferraum elektrisch und mechanisch zu und geht nur noch mit der beschriebenen Notentriegelung, mit roher Gewalt oder über den Skisack + Ausbau der Schließfalle auf.
...aber dennoch pflichte ich Dir bei: Teiletauschen ist bei den Freundlichen gerne mal das erste, was die machen. Das betrifft beim Verdeck insbesondere das Steuergerät, das seltenst bis nie defekt ist.
Gruß
Lorenz
Owe schrieb:...
Wenn der Stellmotor defekt wäre, hättest Du den Kofferraum nicht mehr per ZV auf bekommen, mit Schlüssel jedoch schon-so viel zu deinem FAHTeileaufverdachttauscher...
Einspruch!
Im Stellmotor sind zwei Elektromotörchen. Der eine schiebt den Riegel raus und rein. Der andere schiebt einen Querriegel in den Hauptriegel, um diesen gegen mechanische Beeinflussung von außen zu sichern.
Wenn also das Schloß per Stellmotor zugeschlossen worden ist und der Sicherungsriegel reingefahren ist (z.B. passiert das bei Verdeckbetätigung) und dann der Motor für den Sicherungsriegel stirbt, ist der Kofferraum elektrisch und mechanisch zu und geht nur noch mit der beschriebenen Notentriegelung, mit roher Gewalt oder über den Skisack + Ausbau der Schließfalle auf.
...aber dennoch pflichte ich Dir bei: Teiletauschen ist bei den Freundlichen gerne mal das erste, was die machen. Das betrifft beim Verdeck insbesondere das Steuergerät, das seltenst bis nie defekt ist.
Gruß
Lorenz
sonnige Grüße
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alles unter 2,6 Liter ist Steuerhinterziehung!
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