Mit dem Auto auf die Rennstrecke
#6
Also, soweit ich das weiß, gilt auf der Nordschleife des Nürburgrings:

Es ist eine "Landstraße" bzw. eine Touristenfahrt, d.h. es handelt sich dabei NICHT um eine Motorsportveranstaltung (Fahrten zur Erzielung der Höchstgeschwindigeit oder so ähnlich).
Deshalb gilt auch die StVO (Räumlich abgetrennte, in eine Richtung befahrbare Spur und außerhalb geschlossener Ortschaft, sprich Richtigeschwindigkeit, kein Tempolimit von 100 Km/h, aber auch nur links überholen erlaubt) Und folglich zahlt auch die Versicherung. Wobei hier wohl gern auf grobe Fahrlässigkeit hingewiesen werden wird, um möglichst nicht zu zahlen, denn wer langsam fährt fliegt nicht ab. Hängt dann also von der Versicherung bzw. den Bedingungen ab.

Wenn man aber an einem Rennen teilnimmt bzw. den dazugehörigen Übungsfahrten sieht die Sache wieder anders aus.
Denn dort gilt zumeist: Jeder zahlt seinen eigenen Schrott...egal, wer ihn verursacht hat. Die Versicherung jedenfalls schließt diese Fahrten in der Regel aus.

Würde mal den Betreiber der Rennstrecke fragen, als was die Runden deklariert sind.

So sehe ich das zumindest. Hoffentlich sieht mich keiner
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Bedankt durch:


Nachrichten in diesem Thema
Mit dem Auto auf die Rennstrecke - von semu - 09.05.2008, 22:20
RE: Mit dem Auto auf die Rennstrecke - von Endkunde - 26.08.2008, 20:58

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