21.10.2008, 11:01
Hallo, also wenn ich mir die Rechnungsdaten (2004) und das Zulassungsdatum auf den Verkäufer (2006) ansehe dann ist er evtl. selbst schon betrogen worden und zwar von dem der ihm das Auto verkauft hat.
So gesehen hat eigentlich jeder von uns der ein als "gebraucht" erworbenes Fahrzeug weiterverkauft nur die Möglichkeit das Fahrzeug mit dem Kilometerstand lt. Tacho zu verkaufen denn wer kann schon mit Sicherheit sagen, dass die Vorbesitzer nichts gedreht haben.
Also ich würde mich bei meinem Cab im Falle eines Weiterverkaufes (wird nicht passieren ) nicht dazu hinreissen lassen die Kilometer die der Tacho zeigt als maximal bzw. tatsächlich gelaufene Km-Leistung anzugeben -ar2- mein Cab hatte 4 Vorbesitzer wer weiß wer weiß ob die da was gedreht haben -ar2- allerdings hab ich den "alten" Kfz-Brief auch mit erhalten und kenne die Vorbesitzer zumindest vom namentlichen Eintrag im alten Brief UND würde es trotzdem nicht garantieren.
Also hier in diesem Fall dem Verkäufer einen Betrug nachzuweisen wird denke ich sehr schwierig werden.
Eine Rückabwicklung zu erreichen ist evtl. drin aber vielleicht auch mit dem Risiko verbunden, dass der Verkäufer (der kennt das Fz ja relativ lange und gut) plötzlich Mängel feststellt die Du angeblich verursacht hast um den Rückerstattungsbetrag zu drücken.
So gesehen hat eigentlich jeder von uns der ein als "gebraucht" erworbenes Fahrzeug weiterverkauft nur die Möglichkeit das Fahrzeug mit dem Kilometerstand lt. Tacho zu verkaufen denn wer kann schon mit Sicherheit sagen, dass die Vorbesitzer nichts gedreht haben.
Also ich würde mich bei meinem Cab im Falle eines Weiterverkaufes (wird nicht passieren ) nicht dazu hinreissen lassen die Kilometer die der Tacho zeigt als maximal bzw. tatsächlich gelaufene Km-Leistung anzugeben -ar2- mein Cab hatte 4 Vorbesitzer wer weiß wer weiß ob die da was gedreht haben -ar2- allerdings hab ich den "alten" Kfz-Brief auch mit erhalten und kenne die Vorbesitzer zumindest vom namentlichen Eintrag im alten Brief UND würde es trotzdem nicht garantieren.
Also hier in diesem Fall dem Verkäufer einen Betrug nachzuweisen wird denke ich sehr schwierig werden.
Eine Rückabwicklung zu erreichen ist evtl. drin aber vielleicht auch mit dem Risiko verbunden, dass der Verkäufer (der kennt das Fz ja relativ lange und gut) plötzlich Mängel feststellt die Du angeblich verursacht hast um den Rückerstattungsbetrag zu drücken.
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Gruss aus PAF Bayern
Helium
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*** ... immer der Sonne entgegen und die Schatten hinter sich lassen... ***
V6 2.6 95'er Cab Amazonasgrünmetallic-perleffect, Remus ESD, Wurzelholz, GIS, G60, (bald) GRA ....
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