17.01.2009, 19:37
Hallo
@dimigo das ist komplett falsch
Es ist genau andersrum. Der Verkäufer hat die ersten 6 Monate zu beweißen das es beim Kauf noch nicht gewesen ist & als Käufer hast du erst ab dem 7. Monat zu beweißen was es beim Kauf schon vorgelegen hat.
@ flo85
Hast du eine Artikelbeschreibung bzw. die E-mails wo ihr den Kaufpreis ausgehandelt habet.
Die sind sehr wichtig & würde ich Sicherheitshalber schonmal ausdrucken
Hat er da ihrendwo die Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen ?
Hat er ihrgendwo den Schaden erwähnt ? bzw. geschrieben das die Reifen & Felgen in Ordnung sind.
Das ist schon grober Vorsatz, wenn man wiklich noch Kleberückstände sieht bzw. findet.
Das ist arglistige Täuschung & hätte tödlich änden können (hättest sie montiert & gleich danach Autobahn gefahren & bei 120 oder schneller wär die ein Reifen oder 2 bzw. 3 geplatzt dann gut Nacht )
Ich würde mit allen sofort zum Anwalt gehen & den Kauf rückabwickeln
Nach Rücksprache mit dem Anwalt ihn evtl. sogar bei der Polizei anzeigen.
der Verkäufer zahlt dann
- deinen Anwalt
- den kompletten Kaufpreis
- den Rücktransport (Spedition oder selbstanholung)
- evtl. auch deine entstandenen Fahrtkosten von der Abholung (liegt am Anwalt)
Hast du nun schon Gutachten machen lassen ? Wär zahlt die Kosten ? Willst du da darauf sitzenbleiben
Wenn er nicht einlenkt würde ich das voll Programm durchziehn.
Ich finde das nicht lustig & es ist mehr als ein riesen große Sauerrei
Denis76
@dimigo das ist komplett falsch
Zitat:Selbst wenn er als Verkäufer in der Sachmängelhaftung steckt (falls er sie als Privatperson nicht ausgeschlossen hat), mußt du ihm im ersten halben Jahr beweisen, dass die Ware bei Abholung NICHT in ordnung war
Es ist genau andersrum. Der Verkäufer hat die ersten 6 Monate zu beweißen das es beim Kauf noch nicht gewesen ist & als Käufer hast du erst ab dem 7. Monat zu beweißen was es beim Kauf schon vorgelegen hat.
@ flo85
Hast du eine Artikelbeschreibung bzw. die E-mails wo ihr den Kaufpreis ausgehandelt habet.
Die sind sehr wichtig & würde ich Sicherheitshalber schonmal ausdrucken
Hat er da ihrendwo die Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen ?
Hat er ihrgendwo den Schaden erwähnt ? bzw. geschrieben das die Reifen & Felgen in Ordnung sind.
Zitat:Auf den bildern die ich gemacht habe, ist der riss natürlich einwandfrei zu erkennen, wenn du die felge aber als ganzes vor dir hast, fällt er schon nicht mehr auf. das abstehende gummistück war mit kleber oder ähnlichem fixiert, so das es eben nicht vom reifen wegstand - also hat da jemand dran rumgepfuscht -> vorsatz!!
Das ist schon grober Vorsatz, wenn man wiklich noch Kleberückstände sieht bzw. findet.
Das ist arglistige Täuschung & hätte tödlich änden können (hättest sie montiert & gleich danach Autobahn gefahren & bei 120 oder schneller wär die ein Reifen oder 2 bzw. 3 geplatzt dann gut Nacht )
Ich würde mit allen sofort zum Anwalt gehen & den Kauf rückabwickeln
Nach Rücksprache mit dem Anwalt ihn evtl. sogar bei der Polizei anzeigen.
der Verkäufer zahlt dann
- deinen Anwalt
- den kompletten Kaufpreis
- den Rücktransport (Spedition oder selbstanholung)
- evtl. auch deine entstandenen Fahrtkosten von der Abholung (liegt am Anwalt)
Hast du nun schon Gutachten machen lassen ? Wär zahlt die Kosten ? Willst du da darauf sitzenbleiben
Wenn er nicht einlenkt würde ich das voll Programm durchziehn.
Ich finde das nicht lustig & es ist mehr als ein riesen große Sauerrei
Denis76