Folgen von Xenon nachrüst sätzen im Audi Cabriolet Typ 89 !
#1
Hallo Leute,

Ich habe aus eigener erfahrung nun mal zu berichten was Passiert wenn ihr mit Xenon im Cab angehalten werdet!

Also da es ja eine Modifikation der Lichtanlage ist ist es erstmal illegal!
MAN KANN ES LEGALISEIEREN! Kosten wären aber weit über 5000€!

1. Um Xenon Fahren zu dürfen müsste das KFZ über eine SRA Verfügen und eine Automatische LWR haben.

2. Müssten die Scheinwerfer auf Xenon geprüft werden das ist möglich beim Lichttechnischeninstitut Karlsruhe (wo übrigens auch Lasierte Rücklichter geprüftwerden können auf zulässigkeit im Strassenverkehr)

3. muss mit dem Gutachten vom LTI Karlsruhe und der SWR & ALWR eine abnahme beim TÜV Dekra o.ä. gemacht werden.


Wenn dennoch mit Xenon gefahren wird und es nicht Eingetragen ist ist mit folgenden Strafen zu rechnen.

In der Probezeit:
3Punkte in FL
50€ Bußgeld + 25,90€ Bearbeitungsgebühr
Anzeige wegen Modifikation der Lichtanlage!
B-Verstoß (weniger schwerwiegend) (wenn kein unfallpassiert ist! und kein vorfall wie Blitzen o.Ä. in den letzten 365Tagen passiert ist ansonsten Nachschulung)
Bei Unfall wäre es ein A-Verstoß der Nachschulung und 3Monate Fahrverbot nachsich ziht und die Probezeit um 2 Jahre Verlängert!

Außerhalb der Probezeit:
3Punkte in FL
50€ Bußgeld + 25,90€ Bearbeitungsgebühr
Anzeige wegen Modifikation der Lichtanlage!
Bei Unfall 3 Monate Fahrverbot!

Quelle: Autobahnpolizei Neumünster vom Freitag den 20.02.2009!
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben

Fahrzeug:
96er Audi S4 B5 1,8T GT28RS 280PS in Rein Weiss aus der Mischbank mit Carbon Haube und Dach
Audio:
Zenec 7" Radio, ESX VX 6.2c, Audio System F2 130 III Twister + Notlösung TOXIC 10" Subwoofer im Kofferraum
}
Bedankt durch:


Nachrichten in diesem Thema
Folgen von Xenon nachrüst sätzen im Audi Cabriolet Typ 89 ! - von Vibesy - 23.02.2009, 11:36



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 8 Gast/Gäste