17.04.2009, 17:15
@ Melkor
Natürlich kann man an die Kulanz des DEKRA appellieren, aber auch da müsste jemand den Schaden aus eigener Tasche berappen, da die Versicherung des DEKRA wohl auch nicht einspringen würde.
Also, warum sollte man? Ich glaube auch nicht, dass die Tätigkeit eines Prüfers der Gefährdungshaftung unterliegt.
Abgesehen würde sich die Vorschädigung des Schlüssels nachweisen lassen, d.h. es war "bad luck" für den Prüfer, dass ausgerechnet bei seinem Einsatz der Schlüssel seinen Geist aufgegeben hat. Wie Miki schon schrieb, wäre dasselbe auch ihm kurz- bis mittelfristig passiert.
Vielleicht kann Miki aber doch noch eine kostenlose Nachprüfung raushandeln, denn irgendwo muss er er ja doch nochmal hin, wenn die anderen Mängel behoben sind.
Natürlich kann man an die Kulanz des DEKRA appellieren, aber auch da müsste jemand den Schaden aus eigener Tasche berappen, da die Versicherung des DEKRA wohl auch nicht einspringen würde.
Also, warum sollte man? Ich glaube auch nicht, dass die Tätigkeit eines Prüfers der Gefährdungshaftung unterliegt.
Abgesehen würde sich die Vorschädigung des Schlüssels nachweisen lassen, d.h. es war "bad luck" für den Prüfer, dass ausgerechnet bei seinem Einsatz der Schlüssel seinen Geist aufgegeben hat. Wie Miki schon schrieb, wäre dasselbe auch ihm kurz- bis mittelfristig passiert.
Vielleicht kann Miki aber doch noch eine kostenlose Nachprüfung raushandeln, denn irgendwo muss er er ja doch nochmal hin, wenn die anderen Mängel behoben sind.
Gruss aus Nordwest!
Peter
Peter