05.05.2009, 22:19
Moin,
ich habe jetzt schon öfter Mal die Meinung gelesen, daß man um die Eintragung herumkommt, wenn es sich um Original-Audi-Zubehör handelt.
D.h. wenn ich mir ein paar Q7-22-Zöller in meinen mikrobisch kleinen Radkasten nagele, dann brauch ich nicht zum TÜV ? Auch wenn sich die Räder nicht mehr drehen (können) ?
ich habe jetzt schon öfter Mal die Meinung gelesen, daß man um die Eintragung herumkommt, wenn es sich um Original-Audi-Zubehör handelt.
D.h. wenn ich mir ein paar Q7-22-Zöller in meinen mikrobisch kleinen Radkasten nagele, dann brauch ich nicht zum TÜV ? Auch wenn sich die Räder nicht mehr drehen (können) ?
Für mich: Audi Cabriolet 2.8, 1998, mingblau, blau, bordeauxrot
Für mich und sie: A5 3.0 TDI quattro Cabrio, 2010, phantomschwarz, schwarz, bordeauxrot
Für den Sohn: A4 1.8 T quattro Cabrio, 2004, delfingrau, schwarz, grau
Für mich und sie: A5 3.0 TDI quattro Cabrio, 2010, phantomschwarz, schwarz, bordeauxrot
Für den Sohn: A4 1.8 T quattro Cabrio, 2004, delfingrau, schwarz, grau

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