15.06.2009, 15:46
Hallo,
ich hatte am 20.01.09 einen Unfall bei Glatteis mit Sachschaden. Unfallbeteiligt waren nur mein Fahrzeug, die Leitplanke und ich. Die Geschwindigkeit vor dem Aufprall lag beit etwa 25 km/h. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen. Am 13.06.09 erhielt ich einen Bussgeldbescheid mit folgendem Wortlaut:
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- und Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
Sicherlich habe ich diesen Unfall verursacht, dass steht ausser Frage. Ich soll ein Bussgeld in Höhe von 75€ plus 23,50€ Verwaltungskosten zahlen. Des Weiteren sollen mir 3 Punkte in Flensburg "gutgeschrieben" werden.
Nun meine eigentliche Frage: Ist diese Ordnungswidrigkeit nicht nach 3 Monaten verjährt? Ich habe zwischenzeitlich keine Schreiben der Polizei oder der Kreisverwaltung erhalten, auch wurde mir kein Anhörungsbogen zugestellt.
Gruß und Danke
Ralf
ich hatte am 20.01.09 einen Unfall bei Glatteis mit Sachschaden. Unfallbeteiligt waren nur mein Fahrzeug, die Leitplanke und ich. Die Geschwindigkeit vor dem Aufprall lag beit etwa 25 km/h. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen. Am 13.06.09 erhielt ich einen Bussgeldbescheid mit folgendem Wortlaut:
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- und Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
Sicherlich habe ich diesen Unfall verursacht, dass steht ausser Frage. Ich soll ein Bussgeld in Höhe von 75€ plus 23,50€ Verwaltungskosten zahlen. Des Weiteren sollen mir 3 Punkte in Flensburg "gutgeschrieben" werden.
Nun meine eigentliche Frage: Ist diese Ordnungswidrigkeit nicht nach 3 Monaten verjährt? Ich habe zwischenzeitlich keine Schreiben der Polizei oder der Kreisverwaltung erhalten, auch wurde mir kein Anhörungsbogen zugestellt.
Gruß und Danke
Ralf