Verjährungsfrist
#1
Hallo,

ich hatte am 20.01.09 einen Unfall bei Glatteis mit Sachschaden. Unfallbeteiligt waren nur mein Fahrzeug, die Leitplanke und ich. Die Geschwindigkeit vor dem Aufprall lag beit etwa 25 km/h. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen. Am 13.06.09 erhielt ich einen Bussgeldbescheid mit folgendem Wortlaut:

Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- und Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.

Sicherlich habe ich diesen Unfall verursacht, dass steht ausser Frage. Ich soll ein Bussgeld in Höhe von 75€ plus 23,50€ Verwaltungskosten zahlen. Des Weiteren sollen mir 3 Punkte in Flensburg "gutgeschrieben" werden.

Nun meine eigentliche Frage: Ist diese Ordnungswidrigkeit nicht nach 3 Monaten verjährt? Ich habe zwischenzeitlich keine Schreiben der Polizei oder der Kreisverwaltung erhalten, auch wurde mir kein Anhörungsbogen zugestellt.

Gruß und Danke

Ralf

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Verjährungsfrist - von Audi-Driver - 15.06.2009, 15:46
RE: Verjährungsfrist - von Werner - 15.06.2009, 15:59
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