16.06.2009, 17:13
Federn kannst in Ö vergessen, bist original schon hart an der Grenze.
Änderungen an Kfz, Erlaß des BM.VIT, 190.500/2-II/ST4/04
8. Bremsanlage:
8.1. Austausch oder Änderung
a) von Teilen der Bremsanlage gegen solche gleicher Type.....keine Nachweise oder Genehmigung erforderlich
b) von Teilen der Bremsanlage gegen technisch gleichwertige anderer Type.....Werkstattbestätigung einer Vertragswerkstätte oder gleichwertig, keine Genehmigung erforderlich
c) An-, Um- oder Zubauten von Teilen der Bremsanlage gegen solche anderer Type.....Genehmigung erforderlich
..Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten oder Ziviltechnikergutachten oder Gutachten anderer geeigneter neutraler Prüfstellen (Technischer Dienste)
..Werkstattbestätigung einer Vertragswerkstätte oder gleichwertig
..Nachweis Bremse
Änderungen an Kfz, Erlaß des BM.VIT, 190.500/2-II/ST4/04
8. Bremsanlage:
8.1. Austausch oder Änderung
a) von Teilen der Bremsanlage gegen solche gleicher Type.....keine Nachweise oder Genehmigung erforderlich
b) von Teilen der Bremsanlage gegen technisch gleichwertige anderer Type.....Werkstattbestätigung einer Vertragswerkstätte oder gleichwertig, keine Genehmigung erforderlich
c) An-, Um- oder Zubauten von Teilen der Bremsanlage gegen solche anderer Type.....Genehmigung erforderlich
..Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten oder Ziviltechnikergutachten oder Gutachten anderer geeigneter neutraler Prüfstellen (Technischer Dienste)
..Werkstattbestätigung einer Vertragswerkstätte oder gleichwertig
..Nachweis Bremse