TÜV- und AU-Bericht im Cab mitführen!
#1
Fröhlichen Sonntag liebe Forengemeinde,

ich habe am gestrigen Abend mal etwas ausführlicher mit jemandem von der Rennleitung sprechen können. Wir kamen dann sehr schnell auch auf den Bereich Verkehrs(un)recht. Die interessantesten Erkenntnisse des Abends will ich Euch ganz kurz mitteilen:

1. Nach §69a Absatz V Nr. 5b iVm §47a Absatz IV StVZO handelt ordnungswidrig, wer seinen AU-Bericht bei der Verkehrskontrolle nicht den Beamten aushändigen kann. (10 Euro)

2. Nach §69a Absatz II Nr. 16 iVm §29 Absatz X StVZO handelt ebenfalls ordnungswidrig, wer seinen TÜV-Bericht bei der Verkehrskontrolle nicht aushändigen kann. (10 Euro)

Es gab anschließend eine lebhafte Diskussion, ob es wirklich eine Mitführpflicht gibt, ob diese überhaupt sinnvoll wäre usw. usw.. Rechtlich wasserdicht ist die Ahndung wohl nicht, aber wer auf der sicheren und stressfreien Seite sein will, der führt einfach beide Berichte im Cab mit. Die Rennleitung sucht halt immer neue Wege, wie man uns wenigstens noch ein bisschen Kohle extra abnehmen kann. So, das nur als guter Rat am Sonntag. Big Grin

Gruß,

Der Prof
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TÜV- und AU-Bericht im Cab mitführen! - von Der Prof - 12.07.2009, 12:08

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