TÜV- und AU-Bericht im Cab mitführen!
#2
Hallo Prof
Ich interpretiere das anders. Zumal ich den Wortlaut, den Du verfasst hast nirgendwo finden kann. Quellenangabe wäre sinnvoll.
Lautet der Gesetzestext nicht vielmehr in die Richtung:...auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen...?
Es darf bezweifelt werden dass die Rennleitung in der Lage ist, die Zahlen welche auf der AU-Bescheinigung stehen zu beurteilen und zu interpretieren.
sonnige Grüße aus Oranien-/ Burg, OWE, Gutachter für KFZ Schäden und Bewertung
[Bild: Signatur_Owe.jpg] [Bild: 193661_6.png]
Alpine CDA, 40er Supersport mit Nuten, Quattro Paket, Tempomat, AC, Vogelaugenahorngrau, K&K Endrohre, 18" Mille Miglia

VCDS 17.xx (VAG-Com) Service Raum Berlin/Brandenburg
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RE: TÜV- und AU-Bericht im Cab mitführen! - von Owe - 12.07.2009, 12:43

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