TÜV- und AU-Bericht im Cab mitführen!
#5
Auch nicht soooo ganz richtig Olli.
§29 ist die HU, §47a StVZO wäre also korrekter.
Owe, §47a und §57b
(12.07.2009, 13:02)Der Prof schrieb: Es geht aber dabei nicht um die Beurteilung von irgendwelchen Abgaswerten. Es geht wohl mehr darum, dass die Plaketten, die am Cab sind, auch wirklich da ran gehören und...

1. Wie will der Beamte das anhand der Bescheinigung prüfen?
2. Kann er es wider Erwarten, mach ich ihm eine Bescheinigung die jeder nichttechnischen Prüfung standhält. Erst mal was mampfen
sonnige Grüße aus Oranien-/ Burg, OWE, Gutachter für KFZ Schäden und Bewertung
[Bild: Signatur_Owe.jpg] [Bild: 193661_6.png]
Alpine CDA, 40er Supersport mit Nuten, Quattro Paket, Tempomat, AC, Vogelaugenahorngrau, K&K Endrohre, 18" Mille Miglia

VCDS 17.xx (VAG-Com) Service Raum Berlin/Brandenburg
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RE: TÜV- und AU-Bericht im Cab mitführen! - von Owe - 12.07.2009, 13:07

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