Auch nicht soooo ganz richtig Olli.
§29 ist die HU, §47a StVZO wäre also korrekter.
Owe, §47a und §57b
1. Wie will der Beamte das anhand der Bescheinigung prüfen?
2. Kann er es wider Erwarten, mach ich ihm eine Bescheinigung die jeder nichttechnischen Prüfung standhält.
§29 ist die HU, §47a StVZO wäre also korrekter.
Owe, §47a und §57b
(12.07.2009, 13:02)Der Prof schrieb: Es geht aber dabei nicht um die Beurteilung von irgendwelchen Abgaswerten. Es geht wohl mehr darum, dass die Plaketten, die am Cab sind, auch wirklich da ran gehören und...
1. Wie will der Beamte das anhand der Bescheinigung prüfen?
2. Kann er es wider Erwarten, mach ich ihm eine Bescheinigung die jeder nichttechnischen Prüfung standhält.