TÜV- und AU-Bericht im Cab mitführen!
#16
(12.07.2009, 15:58)Uwes schrieb: Eine geklaute oder gefälschte TÜV Plakette nützt ja wenig, da das Datum der nächsten HU ja auch im Schein (neu Zulassungbescheinigung 2) eingetragen ist.

Stimmt auch nicht zwangsweise...

@Prof
Don oder Olli sind die letzten die hier jemanden in eine Schublade stecken würden (jedenfalls nicht Dich), soviel kann ich dir versprechen! Ist warscheinlich nur verkehrt rübergekommen.
@ Don
Echt??? Du hast jetzt aber ein Stück meines Weltbildes zerstört!Ich lach mich wech
@Ralf
GTÜ Rückseiten haben wenig gesetzlichen Charakter...

Interessant ist doch aber noch die Anfangsfrage zu ergründen.
Wer sind beauftragte Personen???
sonnige Grüße aus Oranien-/ Burg, OWE, Gutachter für KFZ Schäden und Bewertung
[Bild: Signatur_Owe.jpg] [Bild: 193661_6.png]
Alpine CDA, 40er Supersport mit Nuten, Quattro Paket, Tempomat, AC, Vogelaugenahorngrau, K&K Endrohre, 18" Mille Miglia

VCDS 17.xx (VAG-Com) Service Raum Berlin/Brandenburg
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RE: TÜV- und AU-Bericht im Cab mitführen! - von Owe - 12.07.2009, 21:27

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