TÜV- und AU-Bericht im Cab mitführen!
#17
Hallo,

Auszug aus dem Bussgeldkatalog (01.09.2009)

329036 Sie bewahrten den Untersuchungsbericht für das Fahrzeug nicht bis zur ( B - 1 ) 15,00 €
nächsten Hauptuntersuchung auf oder händigten ihn zuständigen Personen
oder der Zulassungsbehörde nicht aus.
§ 29 Abs. 10, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat



Gruß

Ralf

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RE: TÜV- und AU-Bericht im Cab mitführen! - von Audi-Driver - 12.07.2009, 21:54

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