29.07.2009, 09:32
Moin Frank,
ich fühle mit Dir ,
bist Du Dir sicher mit dem Gutachter? Wäre mit diesem Preis auch nicht zufrieden. Schwackelisten sind heute out - völlig marktfremd...
Es gibt Gerichtsurteile, daß das Internet marktorientierter, realistischer ist und zur Preisermittlung herangezogen werden kann und dient! Hier findet man garantiert höher angesetzte Vergleichsfahrzeuge. Wenn es ein "guter" Kfz-Sachverständiger ist, könnte er Dir den Wiederbeschaffungswert höher ansetzten und den Restwert niedriger, damit es sich für Dich "rechnet". Bei Totalschaden: Ankaufsangebote bezügl. des Restwertes müssen REGIONAL sein, nicht aus "Kufmudistan".... Restwert und Wiederbeschaffungswert sind mit dem Gutachter im Rahmen "verhandelbar". Mach ihm deutlich was Du Dir vorstellst, druck ihm Vergleichsfahrzeuge aus dem Netz aus. Bei einem Totalschaden sollten Dir 10 - 12 Tage Wiederbeschaffungszeit zustehen.
Die Vorgehensweise, Rep. oder Inst., liegt bei Dir! Deshalb sollten die Zahlen stimmen.
Bei einer Rep. sollten 5-6 Tage Rep.-Dauer veranschlagt werden.
Laß auf alle Fälle den Vorgang über einen Anwalt laufen, es entstehen für Dich als Geschädigter keine Kosten! Versicherungen stenkern heute gern herum, wenn es ums Auszahlen geht. Dann hast Du weniger Streß und sie halten Dir den Papierkrieg größtenteils vom Hals.
Reparieren kann man alles! Ein guter Karosseriebetrieb bekommt auch ein zerknittertes Heck wieder hin. Diese Entscheidung obliegt Dir ( dachte nur, Du hängst so an Deinem Cab. ).
Viel Erfolg,
Gr. mercedesbenz
ich fühle mit Dir ,
bist Du Dir sicher mit dem Gutachter? Wäre mit diesem Preis auch nicht zufrieden. Schwackelisten sind heute out - völlig marktfremd...
Es gibt Gerichtsurteile, daß das Internet marktorientierter, realistischer ist und zur Preisermittlung herangezogen werden kann und dient! Hier findet man garantiert höher angesetzte Vergleichsfahrzeuge. Wenn es ein "guter" Kfz-Sachverständiger ist, könnte er Dir den Wiederbeschaffungswert höher ansetzten und den Restwert niedriger, damit es sich für Dich "rechnet". Bei Totalschaden: Ankaufsangebote bezügl. des Restwertes müssen REGIONAL sein, nicht aus "Kufmudistan".... Restwert und Wiederbeschaffungswert sind mit dem Gutachter im Rahmen "verhandelbar". Mach ihm deutlich was Du Dir vorstellst, druck ihm Vergleichsfahrzeuge aus dem Netz aus. Bei einem Totalschaden sollten Dir 10 - 12 Tage Wiederbeschaffungszeit zustehen.
Die Vorgehensweise, Rep. oder Inst., liegt bei Dir! Deshalb sollten die Zahlen stimmen.
Bei einer Rep. sollten 5-6 Tage Rep.-Dauer veranschlagt werden.
Laß auf alle Fälle den Vorgang über einen Anwalt laufen, es entstehen für Dich als Geschädigter keine Kosten! Versicherungen stenkern heute gern herum, wenn es ums Auszahlen geht. Dann hast Du weniger Streß und sie halten Dir den Papierkrieg größtenteils vom Hals.
Reparieren kann man alles! Ein guter Karosseriebetrieb bekommt auch ein zerknittertes Heck wieder hin. Diese Entscheidung obliegt Dir ( dachte nur, Du hängst so an Deinem Cab. ).
Viel Erfolg,
Gr. mercedesbenz
Schöne Grüße, mercedesbenz
Mercedesbenz bei AudiCabrio - nichts ist unmöglich!!?
Audi Cabrio 2.6 mit AC, E-Dach, 3-tlg. 17"-LM, u.v.m. sowie 3 weitere "Spielzeuge"
Mercedesbenz bei AudiCabrio - nichts ist unmöglich!!?
Audi Cabrio 2.6 mit AC, E-Dach, 3-tlg. 17"-LM, u.v.m. sowie 3 weitere "Spielzeuge"