29.07.2009, 12:49
Hey Freunde,
will keinen von seinem Recht des "Anwalt-Einschaltens" abhalten; meine Meinung ist nur, dass nicht alles über einen Anwalt laufen muss (Ausnahmen bestätigen immer die Regel) -> halte mich immer da an den Grundsatz: "so wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück". Und außerdem merken wir doch alle, wie sich die "Nebenkosten" auf die Schadenkostenexplosion und somit wiederum auf unsere Kfz-Versicherungsbeiträge auswirkt - Oder?
Meine Erfahrung ist, wenn der Schadensbearbeiter nicht meiner Argumentationslinie folgen will, ein kleiner Hinweis auf Anwaltseinschaltung ihn dann doch immer zum Umdenken bewogen hat.
Sag' mal, glaubst Du wirklich ein Anwalt gibt sich mit ca. 25 EUR zufrieden? Steht in der Rechtsanwaltsgebührenordnung nichts über Geschäftsgebühren und Abhängigkeit vom Streitwert? Sind die Beitäge zur Rechtsschutzversicherung u.a. wegen Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren vor geraumer Zeit nicht gestiegen?
Ich glaub', ich werde meine Verkehrsrechtsschutzversicherung schleunigst kündigen - 25,- EUR kann ich mir jederzeit leisten
Mal zur Info; Kosten für Erstberatung im Regelfall ca. 200,- EUR ohne Anerkennung vom Streitwert.
_________________________________________________________________________________________________________
Tante Edit sagt: O.K., aber lasst uns zum eigentlichen Thema und Anliegen zurückkehren. Mech macht schon weiter.
will keinen von seinem Recht des "Anwalt-Einschaltens" abhalten; meine Meinung ist nur, dass nicht alles über einen Anwalt laufen muss (Ausnahmen bestätigen immer die Regel) -> halte mich immer da an den Grundsatz: "so wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück". Und außerdem merken wir doch alle, wie sich die "Nebenkosten" auf die Schadenkostenexplosion und somit wiederum auf unsere Kfz-Versicherungsbeiträge auswirkt - Oder?
Meine Erfahrung ist, wenn der Schadensbearbeiter nicht meiner Argumentationslinie folgen will, ein kleiner Hinweis auf Anwaltseinschaltung ihn dann doch immer zum Umdenken bewogen hat.
(29.07.2009, 12:11)mercedesbenz schrieb: ...
Fakt ist, das erstmalige Anwaltsschreiben kostet die Versicherung des Schädigers 25€ ca.
Wenn dann reguliert wird ist das doch nur Kleinkram im Vergleich zur Schadenssumme.
...
Sag' mal, glaubst Du wirklich ein Anwalt gibt sich mit ca. 25 EUR zufrieden? Steht in der Rechtsanwaltsgebührenordnung nichts über Geschäftsgebühren und Abhängigkeit vom Streitwert? Sind die Beitäge zur Rechtsschutzversicherung u.a. wegen Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren vor geraumer Zeit nicht gestiegen?
Ich glaub', ich werde meine Verkehrsrechtsschutzversicherung schleunigst kündigen - 25,- EUR kann ich mir jederzeit leisten
Mal zur Info; Kosten für Erstberatung im Regelfall ca. 200,- EUR ohne Anerkennung vom Streitwert.
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Tante Edit sagt: O.K., aber lasst uns zum eigentlichen Thema und Anliegen zurückkehren. Mech macht schon weiter.
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni
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