Wer sagt dem TÜV was er darf und was nicht ?
#7
Also Das ich nenne es mal mittelgroße bekommt man immer ohne probleme!

Das kleine (das Krad Kennzeichen) bekommst du nur wenn dein Fahrzeug Original Bauart bedingt nur dieses unterbringen kann!

Eine Möglichkeit dieses zu bekommen ist das Gutachten des AaS Tüv-Prüfers... da er sagt joa passt kein anderes stelle ich dir aus oder wenn du die US Rückleuchten hast die ja bekanntlich auch kein E-Prüfzeichen haben stellt dir jeder AaS Tüv-Prüfers das aus sobald du ein Lichttechnisches Gutachten des Lichtechnischen Institut der Uni in Karlsruhe.

Dieses Lichttechnische Gutachten kostet zwischen 700 und 2500€ und muss nicht positiv enden die kosten sind dann dennoch da!

Wenn dieses Gutachten vorhanden ist (welches übrigens FIN gebunden wird) sind die US Rückleuchten sogar LEGAL!


Diese Informationen stammen bei mir aus 1.Hand habe selber das Gutachten für meinen Scirocco 2 GT mal machen lassen!
Und habe mich anschließend informiert weil ich beim Cab auf US Heck umbauen wollte! Nach einem Anruf beim LTI habe ich es aber aufgegeben da er mir keine Auskunft darüber geben wollte ob schon mal Rückleuchten mit der Teilenummer XYZ die Prüfung schon mal bestanden haben.
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben

Fahrzeug:
96er Audi S4 B5 1,8T GT28RS 280PS in Rein Weiss aus der Mischbank mit Carbon Haube und Dach
Audio:
Zenec 7" Radio, ESX VX 6.2c, Audio System F2 130 III Twister + Notlösung TOXIC 10" Subwoofer im Kofferraum
Zitieren }
Bedankt durch:


Nachrichten in diesem Thema
RE: Wer sagt dem TÜV was er darf und was nicht ? - von gunnybaer - 12.08.2009, 21:53
RE: Wer sagt dem TÜV was er darf und was nicht ? - von Vibesy - 13.08.2009, 13:45



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 10 Gast/Gäste