14.09.2009, 18:53
Moin,
ich bin jetzt zu faul zum Suchen, aber da war etwas...sinngemäß: Die Reparatur einer defekten Sache im Rahmen der Gewährleistung verlängert den ursprünglichen Gewährleistungszeitraum nicht..insofern würde das hier passen.....
Haben wir hier jemanden, der das ohne lange suchen zu müssen abschliessend beantworten kann ?
Bestimmt ist das hier aber wieder ein Grenzfall, denn es ist ja nicht nur das defekte Teil erneuert, sondern alles andere drum herum auch noch....
Grüße
Uwe
ich bin jetzt zu faul zum Suchen, aber da war etwas...sinngemäß: Die Reparatur einer defekten Sache im Rahmen der Gewährleistung verlängert den ursprünglichen Gewährleistungszeitraum nicht..insofern würde das hier passen.....
Haben wir hier jemanden, der das ohne lange suchen zu müssen abschliessend beantworten kann ?
Bestimmt ist das hier aber wieder ein Grenzfall, denn es ist ja nicht nur das defekte Teil erneuert, sondern alles andere drum herum auch noch....
Grüße
Uwe