14.09.2009, 19:37
Hallo,
tatsächlich ist es so, daß sich der Gewährleistungszeitraum hier nicht verändert. Es gibt nämlich nur Gewährleistung auf Teile, für die der Kunde auch selbst zahlt. Und da das hier nicht der Fall ist, bleibt die bisherige Frist seit dem Wechsel des ZR bestehen.
Gruß Rainer (der selbst mal als Gewährleistungssachbearbeiter bei AUDI gearbeitet hat)
tatsächlich ist es so, daß sich der Gewährleistungszeitraum hier nicht verändert. Es gibt nämlich nur Gewährleistung auf Teile, für die der Kunde auch selbst zahlt. Und da das hier nicht der Fall ist, bleibt die bisherige Frist seit dem Wechsel des ZR bestehen.
Gruß Rainer (der selbst mal als Gewährleistungssachbearbeiter bei AUDI gearbeitet hat)
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