12.11.2009, 09:00
Hallo Michael,
Ich würde aber jetzt erstmal im Winter mit geklebter Scheibe fahren und zum Frühjahr das Verdeck wechseln; möchte mich ja dann im Frühjahr über eine "schöne" Sicht nach hinten und ein schönes Auto erfreuen. Wenn Dein Anspruch von der Versicherung anerkannt worden ist, dann bleibt Dein Anspruch auch bestehen.
(12.11.2009, 02:09)thunderstorm schrieb: ...Aus denen schließe ich: Guten Sattler suchen und nicht bei Audi machen lassenJAAAAAA, alles andere ist rausgeschmissenes Geld....
(12.11.2009, 02:09)thunderstorm schrieb: ...Rechnung Komplettdach minus KV und SB wird bezahlt....Sicher? Würde ja heißen, Du bekommst auf Kosten der Versicherung ein neues Komplettdach, nur die Scheibe müsstest Du selbst zahlen.
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(12.11.2009, 02:09)thunderstorm schrieb: Habt Ihr noch Tips zu guten Sattlern im Oberbayrischen? Der Mann aus der Liste wollte zum Thema "Scheibe" gar nichts machen...Ein Forumsmitglied, namens Rol@and, hatte vor kurzem sein Verdeck tausen lassen. Klick mal in diesen Beitrag und nimm' vielleicht mit ihm Kontakt auf. Kannst auch hier die Suche benutzen -> Schlagwort "ACKER" oder "Verdecktausch".
(12.11.2009, 02:09)thunderstorm schrieb: ...Zusatzfrage: Lasse ich das jetzt austauschen oder mit geflickter Scheibe erst im Frühjahr? Mein Wagen ist auch im Winter im Einsatz, sodaß ein neues Verdeck vermutlich gleich einigermaßen Schaden nähme oder ist das schneetauglich? Das Auto steht nachts in der Garage wird aber bei jedem Wetter bewegt....Ich glaube, Du beantwortest jetzt Deine Frage schon selbst. Winter- und Schneetauglich ist unser Auto; wenn Du die Heckscheibe bei Eis nicht mit einem "Schaber" o.ä. bearbeitest und das Verdeck erst ab Plusgraden öffnest (ich öffne erst ab min. +10° Grad), dann ist auch dieses Wintertauglich (jahreszeitlich).
Ich würde aber jetzt erstmal im Winter mit geklebter Scheibe fahren und zum Frühjahr das Verdeck wechseln; möchte mich ja dann im Frühjahr über eine "schöne" Sicht nach hinten und ein schönes Auto erfreuen. Wenn Dein Anspruch von der Versicherung anerkannt worden ist, dann bleibt Dein Anspruch auch bestehen.
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni
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