Bodenfreiheit original
#3
(26.11.2009, 22:22)Vibesy schrieb: mess doch nach Bääääää ... An mene lieben Freunde aus A bedenkt bitte das sich die Federn auch mit den Jahren und gefahrenen KM Setzen und somit weiter runter gehen Zwinker also denke ich das 30mm in A möglich sein sollten!
in deutschland gibt es zudem auch ein gesetzt das jedes Feste teil das nicht Flexibel ist oder wegbrechen könnte 80mm über boden zu sein hat und das kennzeichen auch 200mm über dem boden sein muss!

Dem muss ich wiedersprechen. (jaja, ich weis Besserwisser bin ich ja schon getauft worden)

Der Gesetzestext heißt "es sollte ein Hinderniss mit 80 mm Höhe überfahren werden können"

Nachdem dort sollte und nicht muss steht, liegt es im Ermessensspielraum des Prüfers welche Tiefe er einträgt solange sie im geprüften Bereich des Fahrwerksgutachtens liegt.

Das mit dem Kennzeichen ist wiederum richtig. Vorne 200 mm und hinten 300 mm UK bis Boden. Ebenso muss die UK des Lichtaustrittes VA 500 mm über dem Boden sein. Standlichter 350 mm.

Hab mich lange damit beschäftigt. Fahr nämlich selber ne Bodenfreiheit von 35 mm.
Gruß Jürgen

[Bild: 7h4kmmhx.jpg]

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