03.01.2010, 02:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.01.2010, 02:57 von thunderstorm.)
(02.01.2010, 14:20)Vibesy schrieb: thunderstorm kommt dann nicht das andere ende der strasse zum tragen wenn dort ein schild mit dem Blauen Preil mit dem schriftzug "Einbahnstrasse" steht wäre es dennoch verboten einzufahren ohne erlaubnis es eigners des weges!
Wenn das der Fall wäre, bräuchte es kein Zusatzschild unter dem "Einfahrt verboten". Dann darf man einfach gar nicht da rein. Ansonsten könnte man natürlich erstmal zum anderen Ende laufen und nachsehen
Grüße
Michael
(02.01.2010, 14:20)Vibesy schrieb: thunderstorm kommt dann nicht das andere ende der strasse zum tragen wenn dort ein schild mit dem Blauen Preil mit dem schriftzug "Einbahnstrasse" steht wäre es dennoch verboten einzufahren ohne erlaubnis es eigners des weges!
Wenn das der Fall wäre, bräuchte es kein Zusatzschild unter dem "Einfahrt verboten". Dann darf man grundsätzlich nicht da rein. Ansonsten könnte man natürlich erstmal zum anderen Ende laufen und nachsehen
Grüße
Michael
P.S.: Da selbst interessierte Autofahrer hier uber die Bedeutung rätseln, spricht das erstens gegen unseren Schilderwald und zweitens gegen den Stand der Fahrausbildung
Also einfach bei der Verwaltung fragen, was es bedeuten soll...

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