Privatweg was hat das zu sagen ?
#16
Grundsätzlich ist die Polizei nur für tatsächlich öffentlichen Verkehrsgrund zuständig = Öffentliche Straße und Wege.

Nachdem dein Privatweg jedoch für jedermann befahrbar und nicht durch Schranken oder so abgesperrt ist, würde ich diesen als rechtlich öffentlichen Verkehrsgrund ansehen. Somit ist auch hier die StVO anzuwenden und somit auch die Polizei zuständig.

Somit könnte dich also auch ein Nachbar wg. des Verstosses gg. das Durchgangsverbot dort anzeigen, wenns sich einer dran stört.

Ich denke der Privatweg hat die gleiche rechtliche Stellung ein frei zugänglicher Supermarktparkplatz oder so. Wenn jedoch die Privatstraße baulich z. B. mit Schranke vom öffentlichen Verkehrsgrund abgetrennt ist gehts der Polizei nichts an udn die StVo gilt auch nicht.

Hoffe geholfen zu haben.
Unser neues Schätzchen  Smile

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Privatweg was hat das zu sagen ? - von denis76 - 20.11.2008, 21:55
RE: Privatweg was hat das zu sagen ? - von Owe - 21.11.2008, 00:41
RE: Privatweg was hat das zu sagen ? - von semu - 28.01.2009, 14:09
RE: Privatweg was hat das zu sagen ? - von Gaudibursch - 17.01.2010, 15:26



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